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Transport. 23 Abgeordnete.
22) von den Städten Krappitz, Landsberg, Leschnitz, Lubli-
nitz, Rosenberg, Groß-Strehlitz, Schurgast, Tofl, Ujest,
Kieferstädtel, Guttentag, durch gemeinschaftliche Wahl in
Groß-Strehlll . . ... .. . .. 41
23) von den Städten Ober-Beuthen, Gleiwitz, Kosel, Los-
lau, Nicolai, Pleß, Peiskretscham, Rybnick, Sohrau, Tar-
nowitz, Hultschin, durch gemeinschaftliche Wahl in Ratibor 1
24) von den Städten Bauerwitz, Ober-Glogau, Grokkkau,
Katscher, Leobschütz, Neustadt, Ottmachau, Patschkan, Zie-
genhals, Zuͤlz, durch gemeinschaftliche Wahl in Neustadt 1-
Zusammen.. 26 Abgeordnete.
B. Im Markgrafthum Ober-Lausitz.
1) von der Stadt Görllttztztt. 2 „„" -
2) von der Stadt Launnn 1 „ -
3) von den Landstaͤdten Reichenbach, Halbau, Schömberg,
Seidenberg, Marklissa, Wiegandsthal, Goldentraum, Ro-
thenburg, Muskau, Hoyerswerda, Wittichenau und Rub.
land durch gemeinschaftliche Wahl in Goͤrlitz.. 1 „z -
Zusammen.— 4 Abgeordnete.
dem Ulten Stand der Städte zusammen 30 Abgeordnete.
IV. Im Stande der Landgemeinden.
A. Für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz:
aus einem jeden der vorstehend unter No. II. für die Wahl der ritterschaftlichen
Abgeordneten durch Zusammenlegung mehrerer landräthlichen Kreise gebildete#n
12 Verbände, mit Ausnahme des in den Kreisen Löwenberg, Bunzlau, Hay-
nau, Liegnitz und Lüben bestehenden und des aus den Kreisen Neustadt, Neiße,
Grottkau, Cosel und Leobschuͤtz bestehenden Verbandes einen Abgeordneten,
aus einem jeden der zwei eben genannten Verbaͤnde aber zwei Abgeord-
nete, im Ganzen also “ 14 Abgeordnete.
B. Für das Markgrafthum Ober-Lausitz:
aus den 4 landräthlichen Kreisen Görlitz, Lauban, Rothen-
burg und Hoyerswerda, Behufs der Wahl und Zusammen-
tretung besonderer Wäahlernr 2 -
dem IVten Stande zusammen. 16 Abgeordnete.
Artikel IV.
Die Fürsien nehmen nach der Reihefolge, in welcher sie in dem Arti-
bei Ul. unter No. I. aufgeführt sind, auf dem Landtage Matz, mit der Aus-
nahme,