Contents : Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

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Betrag   Darunter
für  das  künftig
Titel.  Ausgabe.  Rechnungs-  
jahr  1898.  wegfallend.
Mark.  Mark.
(1.)  Uebertrag  179  500  Mark   274 700  2  500
5  Hauptzollamtsvorsteher  mit
6  000  Mark  bis  7  500  Mark,  im
Durchschnitt  6  750  Mark  33  750  Mark
4  Zollamtsassistenten  I.  Klasse  mit
5  000  Mark  bis  6  000  Mark,  im
Durchschnitt  5  500  Mark  22 000    "
10  Zollamtsassistenten  II.  Klasse  mit
3 000  Mark  bis  4 200  Mark,  im
Durchschnitt  3  600  Mark  36 000    "  91 750    "
271 250  —
Anmerkung  zu  b.  Die  Polizeiunteroffiziere  werden  von
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  abkommandirt.
c.  Justizverwaltung.
1  Oberrichter,  zugleich  mit  den  Funktionen  des  Auditeurs  der
Schutztruppe  beauftragt  .  .  .  ..  15  000  Mark
2  Bezirksrichter  mit  8000  Mark  bis  12  000  Mark,
im  Durchschnitt  10  000  Mark.  20 000    "
2  Sekretäre  mit  6  000  Mark  bis  7500  Mark,
    6  750  Mark  ..  ..  ..  .  ..  .  .  ..  13 500    "
im  Durchschnitt  Mark  13 500  48  500
Für  die  Gesammtverwaltung  treten  noch  hinzu:
2  Stabsärzte  mit  je  9  600  Mark.  19  200  Mark
3  Lazarethgehülfen  mit  je  2  400  Mark  7 200  26  400
Die  Aerzte  und  die  Lazarethgehülfen  werden  von  der
Kaiserlichen  Schutztruppe  abkommandirt.  Bei  Wahrnehmung
einer  Stabsarztstelle  durch  einen  Assistenzarzt  I.  oder  II.  Klasse
ist  nur  eine  Besoldung  von  7  200  Mark  oder  6  000  Mark
zahlbar.
Seite  .  620  850  2  500