Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

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von Glas oder mit einem thoͤnernen Pfeifenstiel umruͤhrt. Die bei diesem 
Verfahren sich entwickelnden Daͤmpfe sind von weißer Farbe, und koͤnnen 
ohne sonderliche Beschwerde eingeathmet werden. Sollte man sich zum Um- 
ruͤhren eines aus Metall oder Holz bestehenden Stabes bedienen, so wuͤrden 
fuͤr die Lungen sehr schaͤdliche schweflichte und salpetrigsaure Daͤmpfe entstehen. 
C. Das Durchluͤften geschieht, iudem man die zu reinigenden Gegen- 
staͤnde einer freien Zugluft aussetzt. 
II. Verfahren bei der Desinfektion. 
A. Desinfektion der Personen. 
Diese findet Statt: 
4) bei den von der Cholera Genesenen; 
2) bei den mit den Cholerakranken Cin ihren Wohnungen oder in den Heil- 
Ansialten) abgesondert gewesenen, den Wärtern und Angehörigen der Kran- 
ken, die mit ihnen zusammen geblieben sind; 
3) bei denen, die auch nur kürgere Zeit zu den Kranken gekommen sind, wie 
z. B. den Aerzten, Geistlichen, den Mitgliedern der Schutzkommissionen, so 
wie denjenigen Personen, welche die Wohnung vor der Sperre verlassen 
wollen, und überhaupt allen, welche mit den Kranken in Verbindung 
gekommen sind; 
4) bei den Cholerakrankenträgern und Todtengräbern; 
5) bei denjenigen Personen, welche sich auf Schiffen befinden, auf denen wäh- 
rend der Reise (oder während der Observations-Quarantaine) Cholerakranke 
vorgekommen sind. 
Das Verfahren selbst besteht in Folgendem: 
ad 1. Personen, welche von der Cholera genesen sind, müssen in Seifwasser 
gebadet oder wenigstens über den ganzen Körper vollständig abgewaschen 
werden. Ihre Kleidung muß auf die weiter unten angegebene Weise 
desinfizirt werden. 
ad 2. Personen, welche mit den Kranken abgesondert waren, unterliegen dem- 
selben Verfahren. 
ad 3. Personen, die nur kurze Zeit in der infizirten Wohnung sich aufgehalten 
haben, müssen, bevor sie dieselbe verlassen, die Hände und das Gesicht 
mit gewöhnlichem Seifenwasser waschen. Hierauf werden die Kleidungs- 
stücke, einschließlich die Kopfbedeckung mit salpetersauren Dampfen oder bei 
gehöriger Vorsicht mit Chlorgas einige Minuten lang durchruchert, wozu 
ein Loth Salzsäure und ein Quentchen Chlorkalk mehr als hinreichend ist. 
ad 4. Die Cholerakrankenträger und Todtengräber mussen sich nach jedes- 
maliger Beendigung ihres Geschäfres mit der schwachen Chlorkalk-Solution 
waschen, worauf ihre Kleidungsslücke, wie sub 3. angegeben, zu durch- 
Jahrgang 1832. — (No. 1343.) I raͤuchern
	        
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