Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

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raͤuchern sind. Auch muͤssen dieselben, wenn die Umstaͤnde es gestatten, von 
Zeit zu Zeit ein lauwarmes Seifenbad nehmen. 
ad 5. Bei den Personen, die sich auf Schiffen befinden, wo Cholerakranke vor- 
gekommen sind, ist das sub No. 4. angegebene Verfahren zu beobachten. 
Anmerkung. ODie Leichen von an der Cholera Verstorbenen werden, 
mit Freilassung des Gesichts, in große Betttücher eingeschlagen, die in eine 
starke Chlorkalk-Solutlon geraucht sind. 
B. Desinfektion der Wohnungen. 
Die Wohnungen müssen theils, während die Kranken sich in denselben 
befinden, öfters gereinigt, theils, nachdem die Kranken daraus entfernt sind, 
gründlich desinfigirt werden. 
1) Verfahren, während die Kranken sich in den Wohnungen 
befinden. 
In den Zimmern, in welchen Cholerakranke liegen, sind täglich vorzuneh- 
mende salpetersaure Räaucherungen besonders zu empfehlen. Statt derselben kann 
man auch Tücher, welche in die starke Chlorkalk-Solution getaucht sind, im 
Zimmer aufhängen. Zu demselben Zwecke ist auch folgende Vorrichtung brauchbar: 
ein aus Latten angefertigter, etwa 6 Fuß langer und 3 Fuß breiter auf 
Fuͤßen stehender Rahmen wird mit Leinewand überspannt, die alle zwei 
Stunden mit der starken Chlorkalk-Solution mittelst eines Borstenpinsels 
überstrichen wird. Hierdurch wird eine schwache und allmahlige Räucherung 
bewirkt, welche den Lungen nicht beschwerlich ist. Will man dieselbe ver- 
siärken, so darf man die Leinewand nur mit dem in Essig getauchten Pinsel 
überstreichen. 
Anmerkung. Rathsam ist es, dergleichen Räucherungen von Zeit zu 
Zeit auch in den übrigen nicht abgesonderten Räumen der Häuser, in welchen sich 
Cholerakranke befinden, vorzunehmen. Alle von den Kranken ausgeleerten 
Materien müssen baldigst fortgeschafft, und die Geschirre, in denen sie enthalten 
waren, mit der starken Chlorkalk-Solution ausgespült werden. In Hüäusern, 
wo keine Cholerakranke sich befinden, sind indessen solche Räucherungen zwecklos 
und deshalb zu widerrathen, da sie blos als Desinfektions= nicht als Schutzmittel 
dienen können und sollen. 
2) Verfahren, nachdem die Kranken aus den Wohnungen 
entfernt sind. 
Solche Wohnungen werden mit den in ihnen befindlichen Meubeln und 
andern Effekten, bei geschlossenen Thüren und Fensiern, mit Chlorgas stark 
durchräuchert. (Metallsachen können vorher aus den Wohnungen entfernt oder 
mit Oel uberstrichen werden, da selbst echte Vergoldungen durch Chlorgas an- 
laufen.) Auf ein Zimmer, welches 20 Fuß tief, 15 Fuß breit und 10 Fuß 
hoch ist, mithin 3000 Kubikfuß enthält, nimmt man ein Gemenge von 16 Loth 
Braunsiein, 18 Loth Kochsalz und 36 Loth Schwefelsäure. Nach
	        
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