Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

IV 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1834. 
  
Datum 
des 
Gesetzesc 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inh a k t. 
Nr. 
des 
Stuͤcks 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1833. 
Z1. Dezbr. 
1834. 
10. Jan. 
26= 
26. 
30. 
1. Febr. 
1834. 
16. Jan. 
13. März. 
13. 
April. 
14. 
17. Junl. 
  
  
Verordnung, wegen Abänderung des im Artikel 351. 
ber Rheinischen Kriminal-Prozeßordnung 
vorgeschriebenen Verfahrens, in Beziehung auf 
bie Abstimmung unter den Geschwornen und 
den Richtern des Assisenhofes. 
Erkldrung wegen des, zwischen der Königl. Preußi- 
schen und der Regierung des Freistaats Krakau 
getroffenen Uebereinkommens, rücksichtlich der ge- 
geuseitigen kosten freien Erledigung gerichtlicher 
Requisitionen in Armensachen. 
Allerhochste Kabineksorder, betreffend bie Berechnung 
des Werthstempels in Konkurs= und iqui= 
dations-Prozessen. 
Allerhöchste Kabinctsorker, wodurch der §. 5. des 
Rang-Reglements vom 7ten Februar 1817. hin- 
sichtlich des Polizeipräsidenten der Haupe- 
und Residenzstadt Berlin, modiffzirt worden. 
Allerhöchste Kabiuctsorder, wornach in der Provinz 
Westphalen das Nichteinziehen zu den Uebun- 
gen des ersten Aufgebots der Landwehr erst 
nach dem zurückgelegten 33sten Lebensjahre statt- 
finden soll. 
Allerhöchste Kabinetsorder, die Verleihung der Stäb- 
tcordnung an die Stadt Dortmund betreffend. 
Reglement für das Königliche Leihamt zu Berlin. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Erweiterung des 
Art. Xl. des Zenfur-Gesetzes vom 18ten Okto- 
ber 1819., hinsichtlich der in Polnischer Sprache 
erscheinenden Schriften. 
Verorknung über das Verfahren bei eintrekender 
Mobilmachung der Armee zur Herbeischaf- 
fng der Pferde durch kandlieferung. 
Allerhochste Kabineksorder, die Bestätigung eines 
Königlichen Leihamtes zu Berlin. 
Verordnung über die Exekution in Civilsachen. 
Verordnung über den Subhastations= und Kauf- 
gelder-biquidations-Prozeß. 
Allerhöchste Deklaration über die Anwendbarkeit der 
76. bis 79. Tit. 10. Thl. 2. des Allgemeinen 
andrechts auf die Anmaßung geistlicher 
Amtshandlungen. 
Ministerial-Erklärung, wegen anderweiter Verlänge- 
rung der Konvention vom 23ten Juni 1821., 
das Revisionsverfahren auf der Elbe be- 
treffend, auf cinen Zeitraum von sechs Jahren. 
1 
———.— 
11 
  
1498 
1504 
1505 
1507 
(mit Anl.) 
1515 
  
  
17 
19 
19 
23—30 
55 
56—59 
23 
31—38 
39—46 
69
	        
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