Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
No. 12. — 
  
(No. 1525.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 18ten März 1834., berreffend den Intelligenz- 
Insertionszwang in allen Provinzen, wo Intelligenzbläteer eingerichtet 
werden. " 
D. nach dem gemeinschaftlichen Berichte des Scaatsministers, Grafen von 
Lottum und des General-Postmeisters Zweifel entstanden sind, ob die Gerecht- 
same des für Rechnung des großen Potsdamschen Militair= Waisenhauses ver- 
walteten Intelligenzblatt-Instituts sich auf die Provinz Sachsen erstrecken, so 
beseitige Ich diese Zweifel dahin, daß der Intelligenz-Insertionszwang für die 
gedachte Provinz gilt, und überall eintritt, wenn nach Meiner Verordnung vom 
28sten März 1811. 9. 10. die Einrichtung eines Intelligenzblatts für nöthig ge- 
halten wird. Ich genehmige dabei die mildernden Verfügungen, welche die 
Verwaltung des Intelligenzwesens in Beziehung auf den Insertionszwang er- 
lassen hat, und nach den Umständen noch eintreten laßt. 
Berlin, den 18ten März 1834. » « , 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsminister, Grafen von Lottum und an den 
General-Postmeister von Nagler. 
  
(No. 1526.) Erklärung vom 17ten Mai 1834., wegen eines Abkommens zwischen der Koͤ- 
niglich-Preußischen und Königlich-Bayerischen Regierung, die Korrespondenz 
der beiderseitigen Gerichtsbehörden betreffend. 
N die Königlich-Preußische Regierung mit der Königlich-Bayerischen 
Regierung übereingekommen ist, zur Erleichterung und Sicherung der Rechts- 
pflege das erfahren bei Korrespondenz der beiderseitigen Gerichtsbehörden 
zweckgemäß festzustellen; erklärt das Königlich-Preußische Ministerium der aus- 
wärtigen Angelegenheiten hiermit Folgendes: 
Artikel 1. 
Was die Beförderungs-Mittel der beiderseitigen gerichtlichen Korre- 
spondenz anbelangt, so verbleibt es für die Rheinprovinzen beider Staaten vor 
der Hand bei den betreffenden Bestimmungen der in dieser Beziehung unterm 
### Oktober 1819. getroffenen Ueberennkung 
Fabrgang 1834. (Jo. 1525—1525.) N Für 
(Ausgegeben zu Berlin den 28ten Juni 1834.)
	        
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