Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

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Hierüber  ist  Königlich  Preußischer  Seits  gegenwärtige  Ministerial-Erklärung

  ausgefertigt  und  solche  mit  dem  Königlichen  Instegel  versehen  worden.
Berlin,  den  12.  Dezember  1837.

8.)  ·
Koͤniglich  Preußisches  Ministerium  der  auswaͤrtigen  Angelegenheiten.
Frh.  v.  Werther.

 

W  Erklärung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  übereinstimmende  Erklärung
  des  Großherzoglich  Sachsen-Weilmarschen  Staaksministerii  der  auswärtigen
  Angelegenheiten  ausgewechselt  worden  ist,  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
  gebracht.
Berlin,  den  23.  August  18338.  6
Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Frh.  v.  Werther.

 

(No.  1928.)  Ministerial-Erklärung  über  die  Erneuerung  der  mit  der  Kurfürstlich  Hessischen
Regierung  bestehenden  Militair-Durchmarsch=  und  Etappen-Konvention.
Vom  30.  März  1838.

N  die  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Kurfürstlich  Heststschen
  Regierung  im  Jahre  1833.  erneuert  abgeschlossene  Militair-Durchmarschund
  Etappen-Konvemion,  der  in  ihrem  52sten  Arrikel  enthaltenen  Bestimmung
zufolge,  mit  dem  1.  Oktober  1837.  abgelaufen  ist,  so  sind  die  beiderseitigen  Regierungen
  übereingekommen,  die  vorgedachte  Konvention  in  allen  ihren  Punkten
dergestalt  zu  erneuern,  daß
1)  dieselbe  weiter  bis  zum  1.  Oktober  1846.  in  Kraft  bleiben  soll,  jedoch
mit  der  Modifkation,  daß
2)  von  Königlich  Preußischer  Seite  die  Benutzung  der  im  Isten  Areikel
vorbehaltenen,  von  Heiligenstadt  über  Witzenhausen  und  Kassel  nach
Warburg  führenden  Militairstraße  nur  in  außerordentlichen  Fallen  angeordnet,
  und  eine  jede  solche  Benutzung  vierzehn  Tage  vor  ihrem
Eintritte  dem  Kurfürstlich  Hessischen  Ministerium  angekündigt,
3)  den  Ortschaften,  welche  der  im  2t6en  Artikel  mehrerwähnter  Konvention
  angeführte  Bezirk  umfaße,  die  Gemeinde  Bensen  zugezählt,  und
4)  die  gleichfalls  in  diesem  Artikel  gedachte  Entfernung  von  Coppenbrügge
nach  Oldendorf  auf  vier  Meilen  festgesetzt  wird.
Hierüber  ist  Königlich  Preußischer  Seits  gegenwärtige  Ministerial-Erklärung
  auögefertigt  und  solche  mit  dem  Königlichen  Instegel  versehen  worden.
Berlin,  den  30.  März  1838.

t--  -  .-  (L.  8.)
Koͤniglich  Preußisches  Ministerium  der  auswaͤrtigen  Angelegenheiten.
Frh.  v.  Werther.

 

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