— 217 —
8. 1. und Tit. XXXIII. auf die Verletzung der Schonzeit des Wildes Seitens
der zur Jagd sonst berechtigten Personen gesetzten hohen Strafen den veränderten
Verhaltnissen nicht mehr entsprechen, so suspendiren Wir, auf den Antrag
Unserer getreuen Stände der Provinz Sachsen und nach dem Gutachten Unsers
Staatsministerii, bis zur künstigen Emanirung der allgemeinen Forst= und Jagd-Polizeiordnung
sene Strafbestimmungen und setzen an deren Stelle die Strasen
für das Tödten oder Einfangen des Wildprets während der vorgeschriebenen
Schonzeit Nachstehendes fest:
1) für ein Stück Rothwild 30 Rehlr.
2)-„„ Dannwild 20 „
3) einen Auerhahn 10 „
4).. Schwan 10 „
5) - - Gasan. .. .... 10 -
6) ein Stuͤck Rehwild .. 10 -
7) eine Trappe . ..... 5 „
8) - einen Hasen 4 „
9) „ ein Haselhuhn 5
10) „ Birkhuhn. 3 =
11) = -Rebhuhn 2
Diesen Geldbußen wird für den Fall des Unvermögens des Kontravenienten
verhältnißmäßige Gefängnißstrafe substituirt.
In Betreff der geschehenen Aufhebung der Schonzeit für das Schwarzwild
und Hinsichts der Ermächtigung der Provinzial-Regierungen, den Jagdberechtigten,
auf ihren Antrag, zur Vorbeuguug von Wildschäden in den dazu
geeigneten Fallen den Abschuß des Roth= und Dannwildes auch in der Schonzeit
zu gestatten, behdlt es bei den schon im administrativen Wege ergangenen,
von Uns genehmigten Bestimmungen sein Bewenden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Berlin, den 18. Mai 1839.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Frh. v. Altenstein. v. Kampt Mühler. v. Rochow. v. Nagler.
v. Ladenberg. Graf v. Alvensleben. Frh. v. Werther. v. Rauch.
(No. 2026.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 30. Mai 1839., wegen Kündigung und Konvertirung
der zinsbaren Elbinger Stadeschuld.
A# Ihre gemeinschaftlichen Berichte vom 3. Februar d. J. und 17. d. M.
erkheile Jch dem Mir vorgelegten Plan einer Konvertirung der Elbingschen
Stadtschuld und einer damit zu verbindenden Amortisation Meine Genehmigung
und setze nach Ihren Anträgen fest:
(No. 2025—2027.) 1) Sämmt-