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S. 45.
Periodenbildung. Ueberweisung der Bestánde.
Nachdem die Umtriebszeit fesigestellt ist, und die Blockeintheilung stau-
gefunden hat, schreitet der Taxaror zur Periodenbildung und Aufstellung eines
Henerellen Wirthschaftsplanes (F. 46.). Die ganze Umtnriebszeit wird je nach
ihrer kürzeren oder längeren Dauer und der Größe des Forstes in Perioden
eingetheilt, deren Dauer bei dem Hochwalde auf 10, oder 15, oder 20, oder
30 Jahre zu bemessen ist.
Demnächst werden die Bestände den einzelnen Perioden überwiesen, und
zu diesem Zweck die Flächen nach Verhältniß ihrer Bodengüte und Holzhaltig=
keit, sowie mit gehöriger Berücksichtigung des Holzalters der Bestände zur
Zeit des Abtriebes, dergestalt verkheilt:
a) daß jeder Periode Bestände von möglichst gleicher Bodengüte überwiesen
werden,
5) daß die Bestandsgüte der jeder Periode zu überweisenden Abtriebsflächen
möglichst gleich ausfalle, und
ßc) daß das Akter der Bestände zur Zeit des Abtriebs (also in der Mitte
der entsprechenden Abtriebsperiode) der für das Revier angenommenen
Umtriebszeit möglichst gleichkomme.
Hiernach werden zwar in der Regel die Hölzer nach ihren verschiedenen
Altersklassen den verschiedenen Perioden zugetheilt werden; es bleibt aber dem
Ermessen des Taxators überlassen, auch jüngere, im Zuwachs zurücksiehende
Beslände, insoweit derartiges Holz zu der Zeit, da es zum Hiebe kommen soll,
nur überhaupt nutzbar und zu verwerthen ist, in frühere Perioden, und an-
dererseirs auch altere und bessere Bestände in spätere Perioden einzuweisen;
und es dürfen also namentlich auch der ersten Periode jüngere Hölzer zugetheilt
werden, als welche in dieselbe bei alleiniger Berücksichtigung der Umtriebszeit
und des Altersklassenverhältnisses gehören würden, insofern nur nachgewiesen
wird, daß solche Holzsorkimente, wie sie zur Zeit des Abtriebes von ihnen zu
erwarten sind, wirklich dauernd verwerthet werden können.
Wenn ein Forst derartig mißverhalten ist, daß darin gar keine Hölzer
enthalten sind, welche alsbald zu verwerthen sein würden, wenn also gar keine
Bestände der ersten Periode zugetheilt werden können, und ein Ertrag aus der
Holznutzung in der ersten Zeit gänzlich ausfallen müßte, so kann auch ein Er-
trag aus der Holznutzung nicht angesprochen werden.
K. 46.
Zusammenstellung des Betriebsplans. Ermirtelung der
Schlagfläche.
In welcher Art die Periodenbildung und die Ueberweisung der verschie-
denen