Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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S. 45. 
Periodenbildung. Ueberweisung der Bestánde. 
Nachdem die Umtriebszeit fesigestellt ist, und die Blockeintheilung stau- 
gefunden hat, schreitet der Taxaror zur Periodenbildung und Aufstellung eines 
Henerellen Wirthschaftsplanes (F. 46.). Die ganze Umtnriebszeit wird je nach 
ihrer kürzeren oder längeren Dauer und der Größe des Forstes in Perioden 
eingetheilt, deren Dauer bei dem Hochwalde auf 10, oder 15, oder 20, oder 
30 Jahre zu bemessen ist. 
Demnächst werden die Bestände den einzelnen Perioden überwiesen, und 
zu diesem Zweck die Flächen nach Verhältniß ihrer Bodengüte und Holzhaltig= 
keit, sowie mit gehöriger Berücksichtigung des Holzalters der Bestände zur 
Zeit des Abtriebes, dergestalt verkheilt: 
a) daß jeder Periode Bestände von möglichst gleicher Bodengüte überwiesen 
werden, 
5) daß die Bestandsgüte der jeder Periode zu überweisenden Abtriebsflächen 
möglichst gleich ausfalle, und 
ßc) daß das Akter der Bestände zur Zeit des Abtriebs (also in der Mitte 
der entsprechenden Abtriebsperiode) der für das Revier angenommenen 
Umtriebszeit möglichst gleichkomme. 
Hiernach werden zwar in der Regel die Hölzer nach ihren verschiedenen 
Altersklassen den verschiedenen Perioden zugetheilt werden; es bleibt aber dem 
Ermessen des Taxators überlassen, auch jüngere, im Zuwachs zurücksiehende 
Beslände, insoweit derartiges Holz zu der Zeit, da es zum Hiebe kommen soll, 
nur überhaupt nutzbar und zu verwerthen ist, in frühere Perioden, und an- 
dererseirs auch altere und bessere Bestände in spätere Perioden einzuweisen; 
und es dürfen also namentlich auch der ersten Periode jüngere Hölzer zugetheilt 
werden, als welche in dieselbe bei alleiniger Berücksichtigung der Umtriebszeit 
und des Altersklassenverhältnisses gehören würden, insofern nur nachgewiesen 
wird, daß solche Holzsorkimente, wie sie zur Zeit des Abtriebes von ihnen zu 
erwarten sind, wirklich dauernd verwerthet werden können. 
Wenn ein Forst derartig mißverhalten ist, daß darin gar keine Hölzer 
enthalten sind, welche alsbald zu verwerthen sein würden, wenn also gar keine 
Bestände der ersten Periode zugetheilt werden können, und ein Ertrag aus der 
Holznutzung in der ersten Zeit gänzlich ausfallen müßte, so kann auch ein Er- 
trag aus der Holznutzung nicht angesprochen werden. 
K. 46. 
Zusammenstellung des Betriebsplans. Ermirtelung der 
Schlagfläche. 
In welcher Art die Periodenbildung und die Ueberweisung der verschie- 
denen
	        
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