Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Bergisch -Märkische Bisenbahngesellschaft. 
Anweisung, 
zu der Bergisch-Märkischen Eisenbahn -Stammaktie 
(Littr. .. ... ) . . ... 
gehoͤrig. 
Inhaber empfaͤngt am . . ... ... . . . . ... gegen diese Anweisung an den 
durch oͤffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die Serie von 
zehn Stück Dividendenscheinen zur vorbezeichneten Aktie für die Jahre ... 
Elberfeld, den 
Königliche Eisenbahn-Direktion. Ausgefertigt. 
(Faksimile.) (Siegel.) (Unterschrift des ausfertigenden 
Beamten.) 
  
(Nr. 4999.) Bestätigungs- Urkunde, betreffend den dreizehnten Nachtrag zum Statute der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Vom 27. Dezember 1858. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschast in der Generalversamm- 
„lung vom 30. September 1858. die in dem anliegenden Nachtrage zum Sea- 
tute enthaltenen Besiimmungen angenommen hat, wollen Wir den desfallsigen 
Beschlüssen und dem gedachten Nachtrage die landesherrliche Genehmigung hiler- 
mit ertheilen. . « « 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst der Anlage durch die Gesetz-Samm- 
lung bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1858. 
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. Simons. 
Drei-
	        
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