Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 26. Januar 1863. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister fuͤr Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5656.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Februar 1863., bekreffend dle Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
der Müncheberg-Prötzeler Staatsstraße über Bollersdorf nach Reichenberg 
im Kreise Ober-Barnim. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Kreise Ober-Barnim des Regierungsbezirks Potsdam von der Müncheberg- 
Prötzeler Staatsstraße über Bollersdorf nach Reichenberg genehmigt habe, ver- 
leihe Ich hierdurch den Besitzern der betheiligten Güter Bollersdorf, Pritzhagen 
und Reichenberg für sich und ihre Nachfolger das Expropriationsrecht für die 
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
er Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich 
will Ich den Unternehmern gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen 
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach 
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange- 
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 2. Februar 1863. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Bürean des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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