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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen' Preußischen Stgaten.
Nr. 4.
(Nr. 5657.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Januar 1863., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee
von Wangerin im Kreise Regenwalde bis zum Bahnhofe gleichen Na-
mens der Stargard-Cssliner Eisenbahn.
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Wangerin im Kreise Regenwalde, Rzicrungs ezirk Stettin, bis zum
Bahnhofe gleichen Namens der Stargard-Cösliner Eisenbahn genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch der Stadt Wangerin das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich der Stadt Wangerin gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes für eine halbe Meile, und zwar auf fünf Jahre nach dem doppelten Betrage
der in dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. bestimmten Sätze, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be-
stimmungen auf den Staats-Chausseen von. Ihnen angewandt werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife angehangten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. Januar 1863.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
umd öffentliche Arbeiten.
Jobrgang 1863. (Nr. 5657—5659.) 9 (Nr. 5658.)
Ausgegeben zu Berlin den 2. März 1863.