Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

— 29 — 
tiven Entscheidung der nächsien Generalversammlung angeordnet werden, in 
welchem Falle der Verwaltungsrath zur interimistischen Wahl eines anderen 
Mitgliedes zu schreiten hat. 
Das Protokoll über eine solche Wahl muß gleichfalls unter Zuziehung 
einer Gerichtsperson oder eines Notars aufgenommen werden. 
Auf die Stellvertreter fsinden die vorstehenden Vorschriften in gleicher 
Weise Anwendung, wie auf die Mitglieder des Verwaltungsrathes selbst. 
. 48. 
Remuneration der Mitglieder des Verwaltungsrathes. 
Die Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten außer der Ersiaktung 
ihrer baaren Auslagen eine Remuneration, welche durch die Generalversamm- 
lung festgesetzt wird. 
Revisoren. 
K. 49. 
Wahl. 
Die Generalversammlung wählt für jedes Betriebsjahr aus der Zahl der 
in Preußen wohnhaften Aktionaire drei Revisoren. 
. 50. 
Ressort. 
Diesen liegt ob, die von dem Verwaltungsrathe aufzustellenden Bilanzen 
zu prüfen und zu dechargiren. 
Die in der ersten ordentlichen Generalversammlung nach Ablauf der 
Bauzeit zu wählenden Revisoren haben die Baurechnung, sowie die Bilanz für 
die Bauzeit und für das erste Betriebsjahr zu prüfen; die in jedem folgenden 
Jahre zu wählenden Rerisoren prüfen die Bilanz desjenigen Jahres, in wel- 
chem sie gewählt sind. 
Die Revisoren sind ermächtigt, dem Verwaltungsrathe Decharge zu er- 
theilen, wenn sie gegen die Bilanz nichts zu erinnern finden oder ihre etwaigen 
Erinnerungen erledigt worden sind. Entgegengesetzten Falles haben sie bei der 
nächsten Generalversammlung, welcher das Resultat der Prüfung jederzeit mit- 
zutheilen ist, die Belchinznaher über die Verfolgung oder Beseikigung der un- 
erledigten Erinnerungen anheim zu stellen. 
(Nr. 5643.) C.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.