Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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vorgelegt  und  es  soll  die  Auswechselung  der  Ratifikationen  binnen  spaͤtestens
sechs  Wochen  in  Berlin  bewirkt  werden.

So  geschehen  Berlin,  den  28.  Juni  1864.
v.  Thuͤmmel.

v.  Pommer  Esche.  Philipsborn.  Delbruͤck.
¶.  S.)  (I.  S.)  (L.  S.)  (I.  8.)
Schmidt.  Bode.  Thon.  v.  Thielau.
(I.  S.)  (I.  S.)  (.  8.)  (.  S.)
Mettenius.

(I.  §.)

Uebercinkunft
zwischen

Preußen,  Sachsen,  Baden,  Kurhessen,  den  zum  Thüringischen
Zoll=  und  Handels-Vereine  gehörigen  Staaten,  Braunschweig
und  der  freien  Stadt  Frankfurt,

wegen
Bestenerung  des  Rübenzuckers.
Vom  28.  Juni  1864.

m  Zusammenhange  mit  dem  heutigen,  die  Fortdauer  des  Zoll=  und  Handelsvereins
  betreffenden  Vertrage  ist  zwischen  den  betheiligten  Regierungen  folgende
Uebereinkunft  wegen  der  Besteuerung  des  Rübenzuckers  getroffen  worden:

Artikel  1.
Die  Uebereinkünfte
vom  4.  April  1853.  wegen  Besteuerung  des  Rübenzuckers,

vom  16.  Februar  1858.  wegen  Besteuerung  des  Rübenzuckers  und
wegen  Verzollung  des  ausländischen  Zuckers  und  Syrops,  und
vom

(Nr.  6005.)