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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zoll-
betrag.
4.
goldet oder versilbert) Wand. und Stutzuhren (mit Ausnahme
derjenigen aus Gold oder Silber und der hölzernen Hänge-
uhren)) Waaren aus bossirtem Wachse, Operngucker und
gefaßte Augengläser, nicht mit Gestellen ganz oder theil-
weise aus edlen Metallen, Darmsaiten, auch mit Seide über-
sponnen, Arbeiten aus Goldschlägerhäutchen . . . . . . . ...
Anmerk. zur Position 41. Zu den kurzen Waaren, bon
denen in diesem Verzeichnisse öfters die Rede ist, gehören
außer den in Position 41 aufgezählten:
Waaren aus Gold) Silber, Platin oder anderen edlen
Metallen, echten und unechten Perlen und Korallen,
Edel- und Halbedelsteinen, Schildpatt, Bernstein, Gagatt
zubereiteten Schmuckfedern, Menschenhaaren, auch in Ver-
bindung mit anderen Materialien) Taschenuhren aller Art,
unechte Perlen, zubereitete Schmuckfedern; Waaren aus
unedlen, echt vergoldeten, oder versilberten, oder mit
gold oder silberbaltigem Lack überzogenen Metallen,
auch in Verbindung mit anderen Materialien (aus-
enommen sind die der Pos. 38 b. eingereigten. Platten,
zleche) Drähte)) Verbindungen von Webe- und Wirk-
waaren mit anderen Materialien.
Anmerk. zu den Klassen X. und XI. Wagen) Schlitten,
Schiffe und andere Wasserfahrzeuge sind unter den Po-
sitionen dieser Klassen nicht begriffen.
XII. Chemische Producte, Farbwoaren,
literarische und Kunstgegenstände.
Chemische Producte und Farbwaaren:
a) Jündwaaren, gemeine, als: Schwefelfäden, Schwefel.
hölzchen, Reibhölzchen, Reibsidibus und Jündfläschchen,
Zündhölzchen, Lunten (auch Pech-, Zünd oder Spreng-
schnüre), Feuerschwamm, künstlicher und Junder (na-
türlicher und künstlicher), auch Junderpapirr
Leim (Fisch. (Hausenblasen!), Horn.,) Leder- und
Mundleim), Kraftmehl. Producte (Haarpuder, Stärke,
Kleister, Pappe), Albumin und Gelatin (thierische
Gallerte), Schwärzen (Ruß- und Kohlenschwarz aller
Art, (mit Ausnahme der Knochenkohles, wie auch Koh-
lenpulver, Buchdrucker- und Frankfurterschwärze), Schuh-
wichse und Wagenschmiere, Pechfacken
b
30
frei
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