Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr.  6499.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  15.  Dezember  1866.,  betreffend  dic  Organisation  des
Eisenbahnwesens  in  den  neu  erworbenen  Landestheilen  Hannover,  Kurhessen,
  Nassau  und  Frankfurta  M

A#½#  den  Antrag  vom  14.  d.  M.  will  Ich  im  Verfolg  Meines  Erlasses  vom
15.  Oktober  d.  J.  hierdurch  bestimmen,  daß  das  Eisenbahnwesen  in  den  neu  erworbenen
  Landestheilen  Hannover,  Kurhessen,  Nassau  und  Frankfurt  a.  M.  schon
jetzt  dem  Ressort  des  Ministeriums  für  Handek,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
unmittelbar  zugewiesen  werde.  Demgemäß  sollen  die  Direktionen  der  in  jenen  Landestheilen
  vorhandenen  Staats-Eisenbahnen,  sofern  nicht  Staatsverträge  eine  Modifikation
bedingen,  fortan  in  gleicher  Weise  wie  die  Direktionen  der  Staatsbahnen  in  den
älteren  Landestheilen  unmittelbar  von  dem  Handelsministerium  ressortiren,  desleichen
  die  in  den  genannten  einverleibten  Landestheilen  bestehenden  Privat-Etenbabnen
  unter  die  Aufsicht  des  Eisenbahnkommissariats  in  Cöln  gestellt
werden.  Die  Generaldirektion  der  Eisenbahnen  und  Telegraphen  in  Hannover
hat  künftig  die  Firma:  „Königliche  Eisenbahndirchtion  in  Hannover“,  die  Direktion
  für  die  Bebra-Hanauer  Eisenbahn  in  Kassel  die  Firma:  „Königliche
Direktion  der  Bebra-Hanauer  Eisenbahn  in  Kassel“)  die  Direktion  der  Nassaul
chen  Staatsbahn  die  Firma:  „Königliche  Eisenbahndirektion  in  Wiesbaden“
hren.  Ich  ermächtige  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten,
  demgemäß  das  Weitere  zu  veranlassen.
Diese  Meine  Order  ist  in  den  bezüglichen  Landestheilen  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  15.  Dezember  1866.

Wilhelm.

Gr.  v.  Bismarck-Schönhausen.  Fch.  v.  d.  Heydt.  v.  Roon.
Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Mühler.  Gr.  zur  Lippe.  v.  Selchow.
Gr.  zu  Eulenburg.

An  das  Staatsministerium.

 

(Nr.  6500.)  Konzessions-Urkunde  für  die  Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahngesellschaft,
betreffend  den  Bau  und  Betrieb  der  Halberstadt.  Vienenburger  Eisenbahn,
soweit  dieselbe  zum  ehemaligen  Königreich  Hannover  gehöriges  Gebiet
berührt.  Vom  15.  Dezember  1866.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc9

Nachdem  auf  Grund  Unserer  Ermächtigung  durch  Unseren  Minister  .
Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  festgesetzt  ist,  daß  die  in  dem  von  Uns
(Nr.  6499——050I  )  durch