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(Nr. 6510.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer
Eisenbahn von Ehrenbreitstein, im Anschlusse an die Coblenzer Eisenbahn-
brücke und an die Bahn nach Oberlahnstein, nach Siegburg zum Anschluß
an die Cöln-Gießener Bahn mit dem Rechte einer Abzweigung nach Bonn
mittelst Trajekts zum Anschluß an die linksrheinische Eisenbahn durch die
Rheinische Eisenbahngesellschaft, und einen Nachtrag zum Statut der
letzteren. Vom 24. Dezember 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec.
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in ihrer Generalversammlung
vom 27. Mai 1865. und in der ferneren Generalversammlung vom 26. Mai
1866. den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Ehrenbreitstein, im Anschlusse
an die Coblenzer #ssenbahobrügz und an die Bahn nach Oberlahnstein, nach Sieg.-
burg zum Anschluß an die Cöln- Gießener Bahn mit einer Abzweigung nach
Bonn mittelst Trajekts zum Anschluß an die linksrheinische Eisenbahn beschlossen
hat, wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche diese Bahn für die ge-
werblichen, bergbaulichen und Verkehrs-Interessen der rechten Rheinseite bietet,
der Rheinischen Eisenbahngesellschaft zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens
„unter den in dem beigefügten von Uns hierdurch bestätigten Statutnachtrage
enthaltenen Bedingungen die landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften, betreffend
das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder
Grundstücke, auf die in Rede stehende Eisenbahn Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die
Gesetz Sammlung zu veröffenklichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 24. Dezember 1866.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
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