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Nachtrag
zu den
Statuten der Rheinischen Eisenbahn -Gesellschaft.
. 1.
Die Rheinische Eisenbahruesellschat übernimmt in Erweiterung ihres
Unternehmens den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Ehrenbreitstein, im
Anschlusse an die Bahn nach Oberlahnstein und die Coblenzer Eisenbahn-Rhein=
brücke nach Siegburg, mit dem Rechte einer Abzweigung nach Bonn miteelst
Trajekts zum Mischust an die linksrheinische Bahn. Hat die Rheinische Eisen-
bahn esellschaf. nach ibetriebsehung der Bahn Ehrenbreitstein-Siegburg von
dem Rechte der Herstellung jener Abzweigung nach Bonn noch keinen Gebrauch
gemacht, so erlischt dasselbe, wenn auf Verlangen des Staates die Rheinische Eisen-
ahngesellschaft sich nicht bereit finden läßt, innerhalb einer nach §. 2. normirten
zweijährigen Baufrist diese Trajektverbindung herzustellen.
S. 2.
Der Bau der Bahn wird sofort nach erlangter landesherrlicher Konzession
und nach der von der Gesellschaft thunlichst rasch zu betreibenden Einweisung in
den Besi des Terrains begonnen und innerhalb einer Bauzeit von längstens zwei
Jahren betriebsfähig vollendet.
K
Die Bahn von Ehrenbreitstein nach Siegburg bildet einen integrirenden
Theil des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahngesellschaft und finden auf
dieselbe alle Bestimmungen der Gesellschaftsstatuten, namentlich auch alle Bestim-
mungen des Nachtrages zu diesen Statuten vom 5. März 1856. Anwendung.
S. 4.
Das zu dem Bau der Bahn erforderliche Kapital wird vorläufig auf
fünf Millionen Thaler angenommen, und soll dasselbe je nach dem Ermessen der
Direktion durch Ausgabe von Stammaktien oder Obligationen beschafft werden.
Der Zeihuntt, von welchem ab die zu emittirenden Stammaktien an der
Dividende Theil nehmen, sowie die sonstigen Bedingungen der Emission werden
von der Direktion bestimmt und bekannt gemacht.
S. 5.
Die Rheinische Eisenbahngesellschaft übernimmt die Verpflichtung) soweit
das Königliche Handeleministerium es im Interesse des Verkehrs für nöthig er-
achtet, jederzeit auf dessen Verlangen künftig mit anderen in= und ausländischen
Bahnverwaltungen für die Beförderung von Personen und Gütern auf der
Bahn Siegburg-Ehrenbreitstein-Oberlahnstein direkte Expeditionen und direkte
Tarife zu errichten, und hierbei insbesondere auch in ein gegenseitiges Durchzehen
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