— 228 —
S. 367. sSed.) hierdurch genehmigen, daß fortan nicht drei, sondern vier Deich-
pautleute für den Wische-Deichverband durch den ommmmallandtag., gewahlt
- “lr und auch der vierte Deichhauptmann Sitz und Stimme im Deichamte
erhalte.
Diese Order ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 4. Februar 1867.
Wilhelm.
v. Selchow.
An den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
(Nr. 6555.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1867., betreffend die Ueberweisung der
unmittelbaren oberen Leitung de# Bergwesens in den neu erworbenen
Landestheilen an das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Ar den Bericht des Staatsministeriums vom 14. Februar d. J. will Ich
ierdurch bestimmen, daß die obere Leitung des Bergwesens, einschließlich der
taats= oder Domanial-Bergwerke, Kütten und Salinen in den neu erworbenen
Landestheilen Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt a. M., sowie in den mit
der Preußischen Monarchie vereinigten Gebietstheilen von Bayern und dem
Großherzothum Hessen, schon jetzt dem Ministerium für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten unmittelbar zugewiesen werde, so daß die Provinzial-Berg-
behörden und die Verwaltungen der Staats= oder Domanialwerke in derselben
Weise von dem Handelsministerium unmittelbar ressortiren, wie dies in den
älteren Landestheilen der Fall ist.
Diese Meine Order ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen. .
Berlin, den 16. Februar 1867.
Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
Gr. zu Eulenburg.
An das Staateministerium.
Redigirt im Bürcau des Staats-Ministeriums.
Berlin) gedruckt in der Ksniglichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerci
(N Decker).