Full text : Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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um  Bewilligung  einer  Aversal-Remuneration  für  die  medizinischen
  Prüfungen  zur  Berücksichtigung  nicht  geeignet  befunden
worden  ist.

Bezüglich  der  Bitte  um  Anweisung  eines  Regie-Aversums
für  den  Prüfungs-Senat  wird  einer  Anzeige  über  den  dießfallsigen
  jährlichen  Bedarf  entgegengesehen,  wobei  bemerkt  wird,
daß  die  zu  den  schriftlichen  Prüfungen  verwendeten  Schreibmaterialien,
  falls  sie  von  dem  Senate  bestellt  werden,  von  den
geprüften  Kandidaten  zu  bezahlen  seien.

München,  den  25.  September  1845.

Ministerium  des  Innern.

An  den  Vorstand  des  medizinischen  Prüfungs-Senates  der  Universität
  Erlangen  ergangen.

Nr.  35,200.  §.  20.

Ministerial-Entschließung  vom  16.  Dezember  1845,  die  Anweisung
eines  Regie-Aversums  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Auszug.

2)  Das  begutachtete  jährliche  Regie-Aversum  v.  161  fl.  24  kr.
erscheint  so  bedeutend,  daß  vorerst  näherer  Nachweis  des
Bedarfes  erforderlich  ist,  in  welcher  Beziehung  dem  Senatsvorstande
  nicht  vorenthalten  werden  kann,  daß  Schreibmaterialien-Aversa
  für  die  Senatsmitglieder  und  für  den
Sekretär  nicht  stattfinden.

München,  den  16.  Dezember  1845.
Ministerium  des  Innern.

An  den  Vorstand  des  medizinischen  Prüfungs-Senates  der  Universität
  Erlangen  ergangen.

Nr.  1005.  §.  21.
Ministerial-Entschließung  vom  12.  August  1846,  Anweisung  eines
Regie-Aversums  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Auszug.
1)  Die  Anschaffung  des  eigenen  Siegels  hat  zu  unterbleiben
und  der  Vorstand  sich  des  Fakultätssiegels  zu  bedienen.