64
um Bewilligung einer Aversal-Remuneration für die medizinischen
Prüfungen zur Berücksichtigung nicht geeignet befunden
worden ist.
Bezüglich der Bitte um Anweisung eines Regie-Aversums
für den Prüfungs-Senat wird einer Anzeige über den dießfallsigen
jährlichen Bedarf entgegengesehen, wobei bemerkt wird,
daß die zu den schriftlichen Prüfungen verwendeten Schreibmaterialien,
falls sie von dem Senate bestellt werden, von den
geprüften Kandidaten zu bezahlen seien.
München, den 25. September 1845.
Ministerium des Innern.
An den Vorstand des medizinischen Prüfungs-Senates der Universität
Erlangen ergangen.
Nr. 35,200. §. 20.
Ministerial-Entschließung vom 16. Dezember 1845, die Anweisung
eines Regie-Aversums betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auszug.
2) Das begutachtete jährliche Regie-Aversum v. 161 fl. 24 kr.
erscheint so bedeutend, daß vorerst näherer Nachweis des
Bedarfes erforderlich ist, in welcher Beziehung dem Senatsvorstande
nicht vorenthalten werden kann, daß Schreibmaterialien-Aversa
für die Senatsmitglieder und für den
Sekretär nicht stattfinden.
München, den 16. Dezember 1845.
Ministerium des Innern.
An den Vorstand des medizinischen Prüfungs-Senates der Universität
Erlangen ergangen.
Nr. 1005. §. 21.
Ministerial-Entschließung vom 12. August 1846, Anweisung eines
Regie-Aversums betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auszug.
1) Die Anschaffung des eigenen Siegels hat zu unterbleiben
und der Vorstand sich des Fakultätssiegels zu bedienen.