Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6570.) (Uebersetzung.) Schiffahrts-Akte für die Donau-Mündungen. Vom 2. No- 
vember 1865. « 
Nachdem durch den Art. 16. des Pariser Vertrages vom 30. März 1856. 
eine Europäische Kommission eingesetzt worden ist, um die stromabwärts von 
Isaktcha belegene Strecke der Donau, sowie die Mündungen dieses Stromes und 
die daran stoßenden Theile des Meeres in den für die Schiffahrt möglichst 
günstigen Zustand zu bringen; 
Und nachdem die genannte Kommission in Ausführung des ihr ertheilten 
Auftrages nach neunjähriger Thätigkeit dahin gelangt ist, wichtige Verbesserun- 
gen des Schiffahrtswesens zu verwirklichen, insbesondere durch die Erbauung 
weier Dämme an der Mündung des Sulina-Armes, welche sefr tief gehenden 
Fahrzeugen den Zugang zu dieser Mündung ermöglichen; durch die Ausführung 
von Korrektions= und binzerungsarbit in denselben Stromarme; durch Ent- 
femun der vorhandenen Wrackstücke und durch die Anlegung eines Boyensystems; 
urch die Erbauung eines Leuchtthurmes an der St. Georges-Mündung, dur 
die Einrichtung eines regelmäßigen Rettungsdienstes und die Erbauung eines 
Marinehospitals in Sulina; mit einem Worte durch die vorläufige Regulirun 
der verschiedenen Zweige des Schiffahrtswesens auf der zwischen Isaktcha un 
dem Meer belegenen Stromstrecke; 
So haben diejenigen Mächte, welche am 30. März 1856. den vorgedach- 
ten Vertrag zu Paris unterzeichnet haben — von dem Wunsche geleitet, dar- 
zuthun, daß die Europäische Kommission bei Erfüllung eines wesentlichen apeis 
ihrer Aufgabe, Ihren Absichten entsprechend gehandelt hat, und in der Absicht, 
durch eine öffentliche Akte die Rechte und Verbindlichkeiten zu bestimmen, welche 
der auf der unteren Donau entstandene neue Zustand der Dinge für die ver- 
schiedenen Betheiligten und insbesondere für alle auf dem Strome Schiffahrt 
treibenden Flaggen begründet hat — zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn 
und Böhmen: 
den Herrn Alfred Ritter v. Kremer, asen Konsul für die 
untere Donauküste, dekorirt mit dem Kaiserlichen Medjidie-Or- 
den vierter Klassej 
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen: 
den Herrn Eduard Engelhardt, Ihren. Konsul erster Klasse 
en- des Kaiserlichen Glharn der hrenlegion; 
Ihre Majestät die Königin des vereinigten Königreiches von 
Großbritannien und Irland: 
den Herrn Johann Stokes, Major im Königlichen Ingenieur- 
(Tr. 6570.) 42“
	        
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