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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 28. Oktober 1868.
(u. .)Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Berliner Stadt-Obligation.
Lilttr... (Stadtwappen.) . . . ..
Berliner Stadt-Obligation
der
Anleihe von 2,000,000 Thalern,
(ausgefertigt in Gemäßheit des Allerböchsten Privilegiums bttr . . .. . . ...
Gesetz. Sammlung von 1868. Stück . . ),
über
. . . ... Thaler Preußisch Kurant.
Der Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin beurkundet
und bekennt hiermit, auf Grund des zustimmenden Beschlusses der Stadtverordneten-
Versammlung, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von
Thalern Preußisch Kurant,
dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadt zu fordern hat.
Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen werden am I. April und
1. Oktober jeden Jahres, sowie späterhin, so lange sie nicht verjährt sind, gegen
Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Jinskupons durch die Stadt-Haupt.
fasse gezahlt. «
Die Tilgung des ganzen Anleihekapitals geschieht mittelst Verloosung oder
Ankaufs der Obligationen nach einem von der Staatsbehörde genehmigten Amer-
ti.