Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

Mit den Prioritäts-Obligationen werden Zinskupons für 10 Jahre und 
ein Talon zur Empfangnahme der folgenden Zinskupons ausgegeben. 
C. 2. 
. Der Nominalbetrag der #erorithts-Obligationen zweiter Emission wird mit 
5 Poozent p. a. verzinset, die Zinsen werden in halbjährigen Raten postnume- 
rando in der Zeit vom 2. bis 31. Januar und vom I. bis 31. Juli eines je- 
den Jahres in Altona bei der Hauptkasse der Gesellschaft und in Kiel durch den 
Geschäftsführer daselbst, sowie in den Städten, welche etwa sonst noch von der 
Direktion hierzu bestimmt werden sollten, gezahlt, jedoch nach Ablauf der erwähn- 
ten Termine nur bei der Hauptkasse in Altona. Zinsen von Prioritäts-Obliga- 
tionen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von den in den betreffenden Lupons 
bestimmten Jahlungstagen an nicht geschehen ist, verfallen der Gesellschaftskasse. 
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Diese Prioritätsanleihe zweiter Emission wird vom Jahre 1872. anfangend 
nach Maaßgabe des beigefügten Tilgungsplanes mit 4 Prozent und jährlicher 
Zurechnung der aus dem amortisirten Kapital gewonnenen Zinsen mittelst all- 
jährlicher Verloosungen al pari zurückgezahlt. Die Verloosungen sollen alljähr- 
lich im Juli, zum ersten Mal 1871.), und die Zahlungen am darauf folgenden 
2. Jannuar stattfinden. Der Gesellschaft bleibt vorbehalten, nach Ablauf von 
zehn Jahren, mithin vom Jahre 187 7. an) stärkere als die planmäßigen Ver- 
loosungen vorzunehmen. 
Die Nummern der ausgeloosten Obligationen werden in den in F. 8. 
bezeichneten öffentlichen Blättern sofort nach erfolgter Ausloosung dreimal bekannt 
gemacht, zuletzt innerhalb 14 Tagen vor dem Zahlungstermine. Für die aus- 
geloosten Prioritäts-Obligationen werden die Zinsen nur bis zum 31. Dezember 
desjenigen Jahres, in welchem sie ausgeloost sind, bezahlt. Sollten Zinskupons 
bereits ausgelooster, aber nicht erhobener Prioritats-Obligationen präsentirt und 
bezahlt werden, so wird dieser zuviel bezahlte Zinsbetrag bei der Erhebung des 
Kapitals gekürzt. Ueber die erfolgte Amortisation wird dem Eisenbahnkommissariate 
alljährlich ein Nachweis eingereicht. Die Ausloosung geschieht in Altona in 
Gegenwart zweier Mitglieder der Direktion und eines protokollführenden Notars 
in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu 
welchem den Inhabern von Prioritäts-Obligationen der Zutritt gestattet ist. 
Der Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft ist das Recht vorbehalten, sämmt- 
liche Prioritäts-Obligationen oder einen Theil derselben durch die öffentlichen 
Blätter (§. 8.) mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des 
Nennwerthes einzulösen. Die Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 
1877. geschehen. 
S. 4. 
Die Inhaber der Prioritits Oöligationen zweiter Emission sind auf Höhe 
der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach H. 2. zu zahlenden 
Jinsen Pfandgläubiger der Altona Kieler Eisenbahngesellschaft, und sind daher
	        
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