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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königeberg.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises
II. Emission
Lillr. WE
über . . . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen
über
..... Thaler ..... Stlbergrofcheu.
vom.......... bö..............................
und spclerbin die Zinsen der vorhenanmtem- Rreis. cligation fürd 2 Halbjahr
vom
............ ismit(1nBucl)stabm)Thale1-n
.......... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Königsberg.
Koönigsberg, den .. ten . .... 18.
Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im
Königsberger Landkreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen-
derjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, Negicrungsbezirk Königeberg.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises
II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obliga-
tion des Königsberger Landkreises II. Emission
Littr. ....über. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die ..4 Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Königsberg.
Königsberg, denn . . .... 18.
Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im
Königsberger Landkreise.
Fr. MBB—7004.) (Nr. 7004.)