Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 183 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königeberg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises 
II. Emission 
Lillr. WE 
über . . . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler ..... Stlbergrofcheu. 
vom.......... bö.............................. 
und spclerbin die Zinsen der vorhenanmtem- Rreis. cligation fürd 2 Halbjahr 
vom 
............ ismit(1nBucl)stabm)Thale1-n 
.......... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Königsberg. 
Koönigsberg, den .. ten . .... 18. 
Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im 
Königsberger Landkreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen- 
derjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negicrungsbezirk Königeberg. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises 
II. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obliga- 
tion des Königsberger Landkreises II. Emission 
Littr. ....über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ..4 Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Königsberg. 
Königsberg, denn . . .... 18. 
Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im 
Königsberger Landkreise. 
  
Fr. MBB—7004.) (Nr. 7004.)
	        
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