Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Die  Gemeinde  Orebligar  ist  berechtigt,  jeder  Zeit  ihre  Aufnahme  in  den
Deichverband  zu  verlangen.  Die  ihr  in  diesem  Statute  auferlegten  Verpflichtungen
  gehen  dann  sofort  auf  den  Deichverband  über.  Sie  tritt  in  diesem  Falle
mit  ihrer  gesammten  eingedeichten  Niederung  in  das  Verbandskataster  nach  denselben
  Grundsätzen,  wie  die  übrige  Niederung  darin  aufgenommen  ist.  Das
Deichamt  wird  alsdann  durg  noch  einen  Drebligaer  Repraͤsentanten  vermehrt.

Bis  dahin  von  der  Gemeinde  Drebligar  und  dem  *.7  aufgewendete
  Kosten  werden  nicht  weiter  ausgeglichen  p,  sondern  einfach  kompenfirt.

Den  auf  der  südlichen  Grenze  des  Deichverbandes  sich  nach  der  Höhe
hinziehenden  Felddeich  kann  die  Gemeinde  Drebligar  gleich  nach  ausgeführter
Normalisirung  ihres  vom  Dorfe  aus  führenden  Felddeiches  abtragen,  wenn  ihr
solches  beliebt.  Dem  Deichverbande  steht  kein  Widerspruchsrecht  dagegen  zu.

IX

Zum  F.  11.  Die  Bestimmung  wegen  des  Schleusenschlusses  im  Drebliaer
  Felddeich  erledigt  sich  mit  seiner  Abtragung.  Bis  dahin  behält  es  bei  dief"-
  Statutsbestimmung  sein  Bewenden.

X.
Der  F.  12.  bleibt  unverändert.
XI.
Zum  F§9.  13.  Der  gewöhnliche  Deichkassenbeitrag  richtet  sich  nach  den  Bedürfristen
  des  Verbandes.  Die  Höhe  des  anzusammelnden  Reservefonds  wird
auf  500  Thaler  festgesetzt.  An

Die  &.  14.  bis  20.  bleiben  unverändert.

XIII.

Zum  5.  21.  Die  allgemeinen  Bestimmungen  für  tnfti  erlassende
Deichstatute  vom  14.  November  1853.  (Gesetz-Samml.  von  1853.  S.  935.)  sollen
für  den  Dommitzscher  Deichverband  Gültigkeit  haben.

XIV.
Der  g.  22.  bleibt  unveraͤndert.
Lerbech  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem

Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Schloß  Babelsberg,  den  29.  Juni  1868.
(1.  .)  Wilhelm.

Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Selchow.  Leonhardt.

 

Jahrgang  1808.  (Nr.  7151—7162)  95  (Nr.  7152.)