Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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festgesetzten  Entschädigungssummen,  sowie  die  Summen  aller  übrigen  in
der  Rechnung  je  nach  hren  besonderen  Titeln  erscheinenden  Einnahmen
und  Ausgaben  zu  ersehen  sind,  durch  die  Amtsblätter  der  Provinz  alljährlich
  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  und  eine  Ausfertigung  dieser
Uebersicht  an  den  Minister  des  Innern  eingesandt  werden.

Die  beiden  letzten  Absätze  des  F.  97.  bleiben  unverändert.
Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zu  veröffentlichen.
Bar  #ms,  den  15.  Juli  1868.

Wilhelm.

Für  den  Minister  des  Innern.

.v.  d.  Heydt.
An  den  Minister  des  Innern.  veh  Hev

 

(Jr.  7160.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  20.  Juli  1868.,  betreffend  die  Einsetzung  einer  Behörde
unter  der  Firma:  -Königliche  Direktion  der  Main-Weser--Bahn-,  sowie
die  Auflösung  der  bisher  unter  den  Titeln  -Königliche  Eisenbahn-Direktion
(Main-Weser)#  und  -Direktion  der  Main-Weser-Bahn=  in  Kassel  beziehungsweise
  Frankfurt  bestandenen  Behörden.

A##  Ihren  Bericht  vom  16.  Juli  d.  J.  ermächtige  Ich  Sie,  Behufs  Ausführung
  des  §.  2.  des  Staatsvertrages  mit  dem  Großherzogthum  Hessen  vom
30.  Mai  d.  J.  für  die  einheitliche  Verwaltung  des  ganzen  Main-Weser-Bahn=Unternehmens
  unter  dem  Titel  „Königliche  Direktion  der  Main-Weser-Bahn“
eine  Behörde  einzusetzen,  welche  von  Ihnen  unmittelbar  ressortiren,  in  Kassel
ihren  Sitz  nehmen  und  in  Betreff  der  ihr  übertragenen  Geschäfte  alle  Befugnisse
und  Pflichten  einer  öffentlichen  Behörde  haben  soll.  Deegleichen  ehtige  Ich
Sie,  die  bisher  unter  der  Firma  „Königliche  Eisenbahn  -Direktion  (Main-Weser)
zu  Kassel““  und  „Direktion  der  Main-Weser-Bahn  zu  Frankfurt  a.  M  bestandenen
Behörden  aufzulösen.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zu  verössentlichen.

Bad  Ems,  den  20.  Juli  1868.  "

Wilhelm.

Gr.  v.  Itzenplitz.
An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministerioms.
Verlin,  gedruckt  in  der  Könlglichen  Geheimen  Ober-Gofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).