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ung in Magdeburg auszufertigen und dem betreffenden Deichamte zuzustellen.
Sobald die Kataster entworfen sind, werden die Beiträge danach erhoben) vorbehaltlich
der Ausgleichung nach erfolgter Feststellung derselben.
. 12.
I. Die Zahl der Repräsentanten der Deichgenossen im Deichamte jeden
Verbandes wird, wie nachsteht, festgesetzt:
A. zum Deichamte des Magdeburger Deichverbandes bestellen:
1) das Klostergut Prestrer ... 1 Repräsentanten,
2) " ipkeleben: 1 -
3)dieGemeindePechau........................ I
4) " Cracruuwr . .. 1
5) Prestrr 1 -
B. zum Deichamte des Elbenauer Werder-Deichverbandes bestellen:
1) der HKnigliche Forstfiskks .. . ... 1 Repräsentanten,
2) das Kloster U. l. Frauen als Besitzerin der
Kreuzhortt:: 1 -
3) das ittergut Randau............. .... . . . .. 1
4) die Gemeinde Ranis 1 "
5) - Elbena 1 "
3 · - Grunewalde . ................... 1 -
7) - Plötzhrrnn 1 "
3 - - Prehien....................... 1 -
9)- · Randau..................... l -
10) - Calenbege -Ñ.E 1 -
C. zum Deichamte des Ehle-Deichverbandes bestellen:
1) das Rittergut Königsbdon 1 Repräsentanten
33 BWahütz“.4 Repraͤs
3) — - Woltersdorf ................ . ... 1
4) die Gemeinde Pechauuuuun 1 .
5)- - lötzky........................ 1 -
6) I I übs ... 264 1 -
7) - Menz ... ... .. . . . .. .. 1 -
¾3 " · WaPlitz ....................... 1 -
9)· · Wotersdorf................... 1 .
Nach Feststellung der Deichkataster bleibt es dem Minister für die landwirthschaftlichen
Angelegenheiten vorbehalten, die Bezirke und das Stimmoverhältniß
in denselben nach Anhörung des betreffenden Deichamtes durch Verfügung
anderweit unter Berucksichtigung der Beitragspflicht zu ordnen.
Tr. 7179) II. Es