Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 818 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
(1. Serie) 
zu der 
Kreis-Obligation des Lycker Kreises 
II. Emission 
Littr.. — 
übberr . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
....... Thaler.......Silbergtofcheu. 
Der Inhaber dieses Iinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom biss . ... resp. vom ..e bis 
und späterhin *, Zinsen der btd Feis Obligation 
für das Halbiehr vom . . . . .. bis. mit (in Buchskaben) 
. . . ... Thalern .... . . . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lycker Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Lycker Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Lycker Kreises II. Emission 
Littr .. M . . . . über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . # Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Lyck nach Maaßgabe der diesfälligen in der Obligation ent- 
haltenen Bestimmungen. 
Lock, den n 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lycker Kreise. 
(Nr. 7189.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.