Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Nr. 7190.) Allerhöchster Erlaß vom 17. August 1868., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kommunal- 
Chaussee von Tillendorf bei Bunzlau nach Klitschdorf, im Kreise Bunzlau, 
Regierungsbezirk Liegniz. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kommu- 
nal-Chaussee von Tillendorf bei Bunzlau nach Küüschtote f im Kreise Bunzlau, Re- 
ierungsbezirk Liegnitz, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadtgemeinde 
unzlau das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, 
nach Maaßgabe der für die Staats--Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf 
diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Stadtgemeinde gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Stase das Recht zur Erhebung 
des Chauffergellre nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jeden 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den thess bhusen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Homburg v. d. Höhe, den 17. August 1868. 
Wilhelm. 
Für den Finanzminister: 
Gr. zu Eulenburg. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 7191)
	        
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