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11,000 Thaler à 1000 Thaler 11 Stück,
30,000 à 500 60
28,000 "* nà 100 - “ 280 2
10,000 ". à 50 ·....· 200 2
4,000 à 25 1600
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nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1868. ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent
des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen
zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh-
migung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli-
gationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen-
thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 4. Januar 1868.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 6975.) Pro-