Metadata : Leitfaden der Preußischen Geschichte.

—  41  —

lassen  von  seinen  Söldnern,  die  er  nicht  bezahlen  konnte,  mußte
der  Orden  besiegt  endlich  einen  Frieden  (zu  Thorn  1466)  schließen,
worin  er  das  westliche  Preußen  (genauer:  Pommerellen  mit
Danzig,  das  Kulmerland  und  Elbing)  nebst  Ermland  an
Polen  abtrat  und  Ostpreußen  (genauer:  die  Bistümer  Pomesanien
  und  Samland)  nur  als  polnisches  Lehen  behielt.
Vergebens  versuchten  die  Hochmeister  sich  der  polnischen  Lehnshoheit
  zu  entziehen;  der  Zoller  Markgraf  Albrecht  von  Ansbach
  bat  vergebens  1524  im  deutschen  Reich  um  Hilfe;  dagegen
erhielt  er  von  Luther  den  Rat,  den  veralteten  Ordensstaat  in  ein
weltliches  Fürstentum  umzuwandeln.  Er  befolgte  diesen  Rat.
Im  Vertrage  zu  Krakau  1525  erkannte  er  den  König  von  Polen
als  seinen  Lehnsherrn  an  und  empfing  von  ihm  die  Belehnung
mit  (Ost-)  Preußen  als  einem  erblichen  Herzogtum.  Darauf
löste  er  mit  Zustimmung  der  meisten  Ordensritter  den  Orden  auf
und  trat,  sowie  das  Land,  zur  lutherischen  Kirche  über.  Eine
treffliche  Stütze  erhielt  das  neuerwachte  geistige  Leben  in  Preußen
durch  die  Universität,  die  Herzog  Albrecht  1543  in  seiner
Hauptstadt  Königsberg  gründete.  —  In  dem  polnisch  gewordenen
  Westpreußen  entdeckte  damals  Kopernikus  die  wichtige
Tatsache,  daß  sich  die  Erde  um  die  Sonne  dreht.

Auf  Albrecht  I.  folgte  1568  sein  Sohn  Albrecht  II.
Friedrich.  Dieser  verfiel  sehr  bald  in  eine  Gemütskrankheit,
welche  durch  Arger,  den  ihm  die  Regimentsräte  (ein  adliger
Ständeausschuß)  bereiteten,  noch  verschlimmert  wurde.  Nun
schaltete  der  Adel  als  Herr  im  Lande,  sah  aber  sein  Regiment
gefährdet,  wenn  es  den  Kurfürsten  von  Brandenburg  gelang,  das
Herzogtum  zu  erwerben.  Diese  erreichten  indes  nach  fünfzigjährigem
  Bemühen  ihr  Ziel;  durch  große  Geldgeschenke,  zu  denen
die  märkischen  Stände  willig  beitrugen,  bewogen  sie  den  polnischen
  König  und  Reichstag,  ihnen  1569  die  Anwartschaft,  1605
die  Vormundschaft,  1611  die  Belehnung  zu  erteilen,  infolge  deren
sie  1618  ungehindert  das  Herzogtum  erbten.

§  29.  Das  Land  Preußen  ist  mehr  als  jede  andere  Grenzprovinz
  mit  Hilfe  des  ganzen  deutschen  Volkes  dem  Deutschtum
gewonnen  worden.  Denn  von  allen  Enden  des  Reichs  kamen  die
Kreuzfahrer  und  die  Ordens-Novizen;  die  Ansiedler  indes  gehörten
vorzugsweise  dem  sächsischen  Stamme  an.  Gleich  der  Mark  Brandenburg
  mit  dem  Schwert  erobert  und  mit  dem  Pfluge  gesichert,