Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1189 — 
(Nr. 7554.) Privilegium wegen Ausgabe von 950,000 Thalern Prioritäts-Obligationen 
der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft. Vom 6. Dezember 1869. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Koönig von Preußen ##c. 
Nachdem von Seiten der Direktion der Niederschlesischen Zweigbahn- 
Gesellschaft auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 
8. Februar 1869. gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, zur Her- 
stellung einer Eisenbahn von Sagan nach Sorau und zur Ausrüstung derselben 
mit Betriebsmitteln, sowie zur Erweiterung und Verbesserung der baulichen An- 
lagen des Stammunternehmens ihr die Aufnahme einer Anleihe von neunhundert 
funffig Tausend Thalern gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit 
Zinskupons versehener Prioritäts-Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Ge- 
mäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Ges. Samml. S. 75.) 
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission 
der gedachten Obligationen unter den folgenden Bedingungen ertheilen. 
KC. 1. 
Die in Höhe von 950,000 Thalern zu emittirenden Obligationen, auf deren 
Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums beigefügt wird, werden nach dem bei- 
liegenden Schema A. mit der Bezeichnung „leittr. D.“ in Apoints zu 500 Rthlr. 
und 100 Rthlr. unter fortlaufenden Nummern, und zwar in Apoints zu 500 Rthlr. 
unter Nr. 1. bis 1200. zum Betrage von 600,000 Rthlr., in Apoints zu 100 Rthlr. 
unter Nr. 1201. bis 4700. zum Betrage von 350,000 Rthlr. ausgefertigt und 
vn drei Mitgliedern der Direktion und dem Rendanten der Gesellschaft unter- 
zeichnet. 
iir 
Die Inhaber der zu emittirenden Obligationen sind auf Höhe der darin 
verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach F. 3. zu zahlenden Zinsen Gläu- 
biger der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft. Sie haben in dieser Eigen- 
schaft vor den Inhabern der Stammaktien ein unbedingtes Vorzugsrecht. 
Den Inhabern der auf Grund des Privilegiums vom 12. Juni 1846. 
emittirten Prioritäts-Obligationen Littr. A. und B. im Betrage von 500,000 Rthlr. 
und der auf Grund des Privilegiums vom 31. Januar 1857. emittirten Priori- 
täts-Obligationen l.ittr. C. im Betrage von 500),000 Rthlr. verbleibt dagegen 
in Ansehung des übrigen Gesellschaftsvermögens das denselben verschriebene Vor- 
zugsrecht. 
g. 3. 
Die Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich verzinst. Zur Erhe- 
bung dieser Zinsen werden den Obligationen zunächst für zehn Jahre 20 halb- 
jährige, am 2. Januar und 1. Juli der betreffenden Jahre zahlbare Zinskupons 
Nr. 1. bis 20. nebst Talons nach dem sub B. beigefügten Schema beigegeben. 
(Nr. 7554.) eim
	        
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