Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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zahlungsbetrage von 1000 Rthlr. oder mehr find stimmberechtigt, 
und zwar wie folgt: 
a) bei der Betheiligung an alten oder neuen Stammaktien, 
Prioritäts-Stammaktien, Anerkenntnissen oder Quittungs- 
bogen im Nominal, beziehungsweise Einzahlungsbetrage von 
1000 bis 10/000 Rthlr. kommt auf jede 1000 Rthlr. Eine 
Stimme, 
für eine derartige Betheiligung im Betrage von mehr als 
10,000 Rthlr. bis zu 100,000 Rthlr. kommt auf jede 
2000 Rthlr. Eine Stimme, und soll für eine Betheiligung 
über 100,000 Rthlr. hinaus ein Stimmrecht nicht geübt werden. 
Hiernach kommen einer Betheiligung mit 100,000 Thalern 
und mehr 55 Stimmen zu. - 
BeiFeststellungdechtrckgevonAktiemPrioritätsiStamnmktien, 
Anerkenntnissen und Quittungsbogen Behufs der Abmessung der 
Stimmberechtigung werden die eigenen Beträge mit denen der 
Machtgeber zusammengerechnet. 
7) Wer durch Aktienzeichnen dem Unternehmen beitritt, unterwirft sich damit 
den vom Gesellschaftsvorstande in Bezug auf die Erweiterung des Unter- 
nehmens getrossenen Maaßnahmen, wie dieselben andererseits für die 
bisherigen Aktionaire gemäß der Beschlüsse der Generalversammlung vom 
4. Juli 1864. verbindlich sind. 
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(Nr. 7288)
	        
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