Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Jahre 18.. Ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons auf fuͤnfjährige 
Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons · Serie erfolgt bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Pr. Holland gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons- 
Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talens erfolgt die Aushändi- 
gung der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, 
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
ttheilt Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
e 
Pr. Holland, den . .ten ... . .. ... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Pr. Holländer 
Kreise. 
PDrovinz Preußen, Negierungsbezirk Königeberg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Pr. Holländer Kreises 
IV. Emission 
.......... ThalerStlbergtofehetn 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der et 
vom.ee bis resp. vom.ee .. 
und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- Obligation * 
das Habbsahr vom . . . ... . . .. bis. mit (in Buchstaben) 
Thalern . . . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Pr. Holland. 
Pr. Holland, den 1H .... 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Pr. Holländer 
Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetra utus innerhalb vich-Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Jahrgang 1869. (Nr. 7349—7350.) 55 Pro-
	        
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