Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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c) Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, auf deren jedem eine der Zahl der 
7 Ermhlenden gleiche Zahl Namen von wahlfähigen Personen zu 
etzen ist. " 
d)Stimmzettel,welcheformellungültigsind,bleibenebensowieunstatt-» 
hafte Wahlen unberücksichtigt. 
e) Als erwählt werden diejenigen erachtet, welche nach Inhalt der betref- 
fenden Stimmzettel die größte Anzahl der Stimmen und zugleich die 
absolute Stimmenmehrheit erhalten haben. 
Ist die absolute Majorität nicht erreicht, so werden diejenigen, 
welche die meisten Stimmen erhalten haben, in doppelter Anzahl der 
noch zu Wählenden in engere Wahl gestellt. 
s) Bei eintretender Stimmengleichheit bei der Wahl zutscheidet unter diesen 
Beiden das Loos nach einer vom Vorsitzenden in der Versammlung 
selbst zu treffenden Anordnung. 
8) Das Resultat der Abstimmung wird in das über die Verhandlung zu 
führende Protokoll aufgenommen. 
K. 30. 
Protokoll. 
Die Protokolle der Generalversammlungen werden von einem Notar auf- 
genommen, von dem Vorsitzenden, den Skrutatoren und denjenigen anwesenden 
Aktionairen, welche es wünschen, unterzeichnet. 
Die Namen der in der Generalversammlung erschienenen stimmberechtigten 
Aktionaire sind durch eine von den in der Generalversammlung anwesenden 
Mitgliedern des Aufsichtsrathes zu vollziehende Präsenzliste, welcher die Stimm- 
zahl beizufügen ist, festzustellen, und solche dem Protokolle beizufügen. Protokoll 
und Präsenzliste haben vollkommen beweisende Kraft für den Inhalt der von 
der Gesellschaft gefaßten Beschlüsse. 
IV. Von den Repräsentanten und Beamten der Gesellschaft. 
A. Aufsichtsrath. 
g. 31. 
Zweck und Umfang. 
Der Aufsichtsrath führt die Beschlüsse der Generalversammlung aus und 
vertritt die Gesellschaft dem Vorstande gegenüber. 
çn Er besteht aus sechs Mitgliedemn, und ist beschlßfäb „ wenn mindestens 
vier Mitglieder mit Einschluß des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters an- 
wesend sind. 
5. 32. 
Wahlfähigkeit. 
Jedes Mitglied des Aufsichtsrathes muß im Besitze von zehn Aktien sein, 
Johrgang 1869. (Nr. 7398. 79 welche
	        
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