Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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sehen  sind,  beigefügt.  —  Eine  Amortisation  ausgegebener  Zinskupons  findet  nicht
statt,  ebensowenig  eine  Amortisation  verlorener  Talons.

Die  Ausreichung  der  neuen  Kupons-Serie  erfolgt,  wenn  der  dazu  bestimmte
Talon  nicht  eingereicht  werden  kann,  an  den  Vorzeiger  des  betreffenden  Pfandbriefes.
  Ist  aber  vorher  der  Verlust  des  Talons  der  Direktion  angezeigt  und
der  Aushändigung  der  neuen  Serie  der  Kupons  widersprochen  worden,  8  hält
solche  die  Direktion  so  lange  zurück,  bis  die  streitigen  Ansprüche  auf  die  neue
Serie  gütlich  oder  auf  dem  Wege  des  Prozesses  unter  den  Parteien  auf  deren
Kosten  erledigt  sind.

Die  Ausfertigung  der  Pfandbriefe  erfolgt  durch  die  Direktion  unter  Mitzuziehung
  des  aushenken  und  eines  Mitgliedes  des  Aufsichtsrathes  erst  dann,
wenn  das  bewilligte  Darlehn  für  den  Verein  im  Hypothekenbuche  zu  keinem
geringeren  Betrage  ingrossirt  worden  ist.

Der  Gesammtbetrag  aller  ausgefertigten.  Bfandbriefe  darf  den  Gesammtbetrag
  aller  dem  Verein  zustehenden  ypothekensor  erungen  zu  keiner  Zeit  übersteigen.

  »  ,  ,  .
DieMitglieder-derDitcktionstmbdesAufsichtsralshessindhiefükpersöns
lich  verantwortlich.  «  -

§.2s.

Ist  ein  Darlehn  in  Folge  der  Kündigung  des  Schuldners  ganz  oder  theil.  einehung  und

weise  zurückgezahlt  (Art.  7.  J.  24.)  so  wird  dafür  der  dem  Kapitalsbetrag  ent-  Berier  der
sprechende  9  Aebsbetead  von  Vereins-Pfandbriefen  nehst  Kupons  und  Talons  VsarZ
assirt.  .

durch  den  Aufsichtsrath  kassir  7  .

Wenn  die  Bestände  des  Tilgungsfends  (5.  40.)  Behufs  Amortisation  zur
Verwendung  kommen,  so  werden  die  der  Amortifationssumme  entsprechenden
Pfandbriefe  durch  Verlvosung  bestimmt)  die  ausgeloosten  Pfandbriefe  werden
mit  dreimonatlicher  Frist  durch  dreimalige  Bekanntmachungen  in  den  F.  S.  bezeichneten
  Blättern  den  Inhabern  gekündigt.  Die  verloosten  Pfandbriefe
werden  beim  Eingange  mit  dem  Nominalbetrage  baar  bezahlt,  sofern
sie  mit  den  noch  nicht  fülligen  Kupons  und  Talons  in  kursfähigem  Zustande
eingeliefert  sind.  .

Für  fehlende  Kupons  wird  dei  Einliefernden  der  betreffende  Betrag  von
der  ihm  zustehenden  Einlösungsvaluta  in  Abug  gebracht.

Die  Verloosung  erfolgt  nach  Jahresgesellschaften,  welche  die  in  ein  und
demselben  Jahre  emittirten  Pfandbriefe  bilden  und  darstellen.

Die  Verloosung  muß  in  Höhe  des  Solls  der  Amortisationsraten  erfolgen,
und  soweit  diese  im  Rückstande  sind,  hat  sice  der  Reservefonds  vorzuschießen.

Die  Stückzahl  der  für  jede  betreffende  Jahresgesellschaft  auszuloosenden
Pfandbriefe  wird  dergestalt  bestinnnt,  daß  jede  einzelne  Gattung  der  Apoints,
soweit  es  möglich  ist,  verhältnißmäßig  zur  Verloosung  gelangt.

Die  ausgeloosten  und  eingelösten  Pfandbriefe  nebst  Kupons  und  Talons
werden  durch  den  Aufsichtsrath  kassirt.

Die  Valuta  der  ungeachtet  ihrer  erfolgten  Kündigung  nicht  eingelieferten  amortssation
Pfandbriefe  bleibt  bis  nach  Ablauf  der  zu  denselben  verabreichten  Kupons-Serie  im  ncch  *“
8  er  and-Sehthnug

  1850.  (Nr.  7276.)  Ge  briefe.