— 919 —
Prooinz Sachsen, Negierungsbezirk Magdeburg.
Zinskupon (Serie.)
über
2 Thaler 7 Silbergroschen 6 Pfennige
zu der
Burgschen Stadt. Obligation II. Emission
Litr. ...
über Einhundert Thaler zu vier oanb Prozent Zinsen.
Der Inhaber bieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe vom
#en b die Zinsen der vorbenannten Stadt-Obligation für das
Halbjahr vom . . ....... ... biss. mit zwei Thalern sieben Silber-
groschen sechs Pfennigen bei der Känmnereifaffe zu Burg.
urg, E
Stempel.
Der Magistrat.
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen
Betrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ab-
lauf des Kalenderjahres, in welchem er fällig
geworden, erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Ma-
gistratsmitgliedes können mit Lettern oder Fa similestempeln gedruckt wer-
en, doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift
eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Ragdeburg.
Talon
zur
Burgschen Stadt-Obligation II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfän nat gegen Rückgebe desselben zu der
Burgschen Stadt-Obligation II. Emission litt. über Einhun-
dert Thaler à vier einhalb Prozent Hiusen die . .te Saer Zinskupons für di-
fünf Jahre vom . .ten .. . .. . . . .. .. bis zum . .ten . .. . . .. ..
der Kämmereikasse zu Burg, sofern denegen Seitens des als solchen iegsnanrbe
Inhabers der Obligation vorher fein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist.
Burg, den . . ..
i Siempel.
Der Magistrat.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Ma-
Eistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt wer-
den, jedoch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift
eines Kontrolbeamten versehen werden.
(Nr. 7468—7470.) Nr. 7469.)