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Prooinz Sachsen, Negierungsbezirk Magdeburg.
Zinskupon (Serie.)
über
2 Thaler 7 Silbergroschen 6 Pfennige
zu der
Burgschen Stadt. Obligation II. Emission
Litr. ...
über Einhundert Thaler zu vier oanb Prozent Zinsen.
Der Inhaber bieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe vom
#en b die Zinsen der vorbenannten Stadt-Obligation für das
Halbjahr vom . . ....... ... biss. mit zwei Thalern sieben Silbergroschen
sechs Pfennigen bei der Känmnereifaffe zu Burg.
urg, E
Stempel.
Der Magistrat.
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen
Betrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf
des Kalenderjahres, in welchem er fällig
geworden, erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Magistratsmitgliedes
können mit Lettern oder Fa similestempeln gedruckt weren,
doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift
eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Ragdeburg.
Talon
zur
Burgschen Stadt-Obligation II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfän nat gegen Rückgebe desselben zu der
Burgschen Stadt-Obligation II. Emission litt. über Einhundert
Thaler à vier einhalb Prozent Hiusen die . .te Saer Zinskupons für difünf
Jahre vom . .ten .. . .. . . . .. .. bis zum . .ten . .. . . .. ..
der Kämmereikasse zu Burg, sofern denegen Seitens des als solchen iegsnanrbe
Inhabers der Obligation vorher fein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist.
Burg, den . . ..
i Siempel.
Der Magistrat.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Ma-Eistratsmitgliedes
können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden,
jedoch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift
eines Kontrolbeamten versehen werden.
(Nr. 7468—7470.) Nr. 7469.)