Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Schema III1. 
Erster Zinskupon 
für die 
Neiße-Brieger Prioritäts-Obligation 
der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft 
Ab . . . .. .. 
........ ThalerSilbekgroschen hat Inhaber dieses Kupons vom 
................ ab aus der Hauptkasse der Oberschlesischen Eisenbahn und an 
den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen zu erheben. 
Breslau, den . .ten . . .. .. . ... 18.. 
Koͤnigliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. 
(Trockener Stempel.) (Unterschrift in Faksimile.) 
Verjährt a 
(Nr. 7644.) Konzessions-Urkunde für die Altenburg- Zeitzer Eisenbahngesellschaft zu Alten- 
burg zum Bau und Betriebe der Bahn von Altenburg nach Zeitz inner- 
halb des Preußischen Staatsgebiets. Vom 2. April 1870. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem des Herzogs von Sachsen-Altenburg Hoheit der „Altenburg-Zeitzer 
Eisenbahngesellschaf") welche ihr Domizil und den Sit ihrer Verwaltung in 
Altenburg nimmt, die Konzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von 
Altenburg nach Zeitz bezüglich des Sachsen--Altenburgischen Staatsgebietes ertheilt 
haben, wollen Wir, dem an Uns gestellten Antrage entsprechend, der gedachten 
Altenburgischen Gesellschaft den Bau und demnächstigen Betrieb der erwähnten 
Eisenbahn innerhalb des diesseitigen Staatsgebietes nach Maaßgabe des Vertrages 
wischen Preußen und Sachsen-Altenburg vom 22. Februar 1870., sowie des 
Fesebes über die #isinahn-mmermehmungen vom 3. November 1838. (Gesetz- 
Samml. S. 505.) hiermit gestatten, indem Wir zugleich bestimmen, daß die im 
letztgenannten Gesetze ergangenen Vorschriften über die Expropriation und das 
Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf die in das dies- 
seitige Gebiet fallende Bahnstrecke Anwendung finden sollen. 
(Nr. 7643—7645.) Die
	        
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