Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Serie  .....  m.  Thlr..  .  Sgr.  .
(Erster)  Kupon
zur
Magdeburger  Stadt-Obligation  à  4  Prozent
Serie  .....  Liltr.  .
über
..........  ThalchrcnsiifchKurant.
Inhaberempfängtam..t"1..........  18.  an  halbjährlichen  Zinsen  aus
der  Kämmereikasse  der  Stadt  Magdeburg  .  .  .  .  .  Thlrt.  .  .  ...  Sgr.  Kurant.
Magdeburg,  den  .  .ten  ..  .  .  .  .  ...  18..
Der  Magistrat  der  Stadt  Die  Stadtverordneten-Magdeburg.
  Versammlung.

Anmerkung.  Die  Namensunterschriften  können  mit  Lettern  oder  Faksimilestempeln
gedruckt  werden,  doch  muß  jeder  Zinskupon  mit  der  eigenhändigen
Namensunterschrift  eines  Kontrolbeamten  versehen  werden.

(Dieser  Kupon  verjährt  in  vier  Jahren)  nach
Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit.)

Dalon

zur
Magdeburger  Stadt-Obligation  à  4  ½  Prozent
Scrie.4  Littr  M  .  .  ..
über

..........  Thaler  Preufiisch  Kurant.

Inhaber  empfängt  gegen  Rückgabe  dieses  Talons  zu  der  vorbezeichneten
Obligation  die  .  .ie  Serie  Zinskupons  für  die  vier  Jahre  vom  1.  .......  18..
bis  zum  .  .ten  .....  ....  18..  bei  der  Kämmereikasse  zu  Magdeburg.

Magdeburg,  den  .  .ten  .....  .  ...  18..
Der  Magistrat  der  Stadt  Die  Stadtverordneten-Magdeburg.
  Versammlung.
Anmerkung.  Die  Namensunterschriften  können  mit  Lettern  oder  Faksimilestempeln

gedruckt  werden,  doch  muß  jeder  Talon  mit  der  eigenhändigen  Ramensunterschrift
  eines  Kontrolbeamten  versehen  werden.

 

Nr.  8025.)