Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

Verwaltung 
und 
Verfassung. 
Schlichtung 
von Streitig 
keiten. 
Oeffentliche 
Bekannt- 
machungen. 
— 8 — 
Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim Bau beschäftigten Beamten 
und Arbeiter bereitwillig Folge leisten und erforderlichen Falles auch die 
Tragung der dadurch etwa bedingten Kosten übernehmen. 
6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach Maßgabe der jetzt und künftig be- 
stehenden Grundsätze für die Staclseisenhznen für ihre Beamten und 
Arbeiter Pensions-, Wittwenverpflegungs- und Unterstützungskassen ein- 
zurichten und zu denselben die erforderlichen Beiträge zu leisten. 
7) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden Bahnwärter, 
Schaffner und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme der einer tech- 
nischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civilanstel= 
lungsberechtigung entlassenen Militairs des Königlich Preußischen Heeres, 
gent dieselben das 35fte Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zu 
wählen. 
8) Die Gesellschaft ist allen Bestimmungen unterworfen, welche in dem 
zwischen der Königlich Preußischen und der Großherzoglich Mecklen- 
burgischen Regierung vereinbarten Staatsvertrage vom 31. Dezember 
1866. (Gesetz Samml. pro 1867. S. 229. ff.) in Betreff dieser Bahn- 
anlage festgesetzt sind. 
K. 9. 
Die Interessen der Gesellschaft werden wahrgenommen: 
1) durch die Gesammtheit der Aktionaire in der Generalversammlung 
E 
2) durch den Verwaltungsrath, welcher aus neun Mitgliedern besteht, und 
3) durch die Direktion. 
KC. 10. 
Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Aktionairen wegen 
rückständig Fehtiebener Einzahlungen auf die Aktien (I. 16.) sind im Gerichts- 
ande der 
Ln dessen Rechtsnachfolger durch die Zeichnung resp. durch den Erwerb der 
Rechte aus der Zeichnung kraft des gegenwärtigen Statuts unterwirft. 
esellschaft anhängig zu machen, welchem sich jeder Aktienzeichner 
C. 11. 
Die nach diesem Statute erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen, 
Zahlungs= Aufforderungen, Einladungen oder sonstigen Mittheilungen find in 
folgenden öffentlichen Blättern: 
1) dem Preußischen Staatsanzeiger, 
2) der Neu-Strelitzer Leitung, 
3) der Stralsunder Zeitung, 
4) der Berliner Börsen-Zeitung, 
5) dem Berliner Börsen-Courier) 
abzudrucken.
	        
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