VI
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1879.
Datum
bed
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inhalt.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des
Gesetzes.
Seite.
1878.
27. Nopbr.
2. Dezbr.
23. —
1879.
1. Juli.
6. Febr.
14. März.
Allerh. Erlaß, betr. die widerrufliche Ueberlassung
der Verwaltung der örtlichen Bau- und Feuer-
polizei, sowie der Aufsicht über die bauliche
Unterhaltung und Besserung der öffentlichen
Straßen, Wege und Hecken mit Jubehör
(Brunnen, Kanälc, Wasserleitung, Beleuchtungs-
vorrichtung) an die Stadtgemeinde Hannover
auf ihre Kosten.
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber
lautender Obligationen der Stadt Witten
im Betrage von 1 800 000 Mark Reichswäh-
rung.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungs-
rechts an den Kreis Bunzlau bezüglich der
zum Bau der Chausseen: 1) von N daumburg
am Queis nach Bahnhof Siegersdorf, 2) von
Bunzlau bis zur Kreis grenze in der Richtung
auf Goldberg nebst einer Abzweigung nach den
Neuwartauer Steinbrüchen, 3) von Bunzlau
nach Bahnhof Nodlau und 4) von Bunilau
nach Kittlitztreben erforderlichen Grundstücke,
sowie die Genehmigung zur Anwendung der
dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840
angehunnen Deumiumngen wegen ver Cynussec-
polizeivergehen auf die gedachten Straßen.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungs-
rechts an die Gemeinde Rüttenscheidt im
Kreise Essen bezüglich der zur Anlage eines
Zufuhrweges zu dem neuen Gemeinde-Begräb.
nißplatze erforderlichen Grundstücke.
Allerh. Erlaß, durch welchen in Abänderung des
Allerhöchsten Erlasses vom 3. November 1875
genehmigt worden ist, daß der Rreis Tarnowitz
statt der Chaussee von Naclo“ über Bahnhof
Naclo nach Radzionkau und Schoriegrube die
Strecke von Naclo nach Bahnbof Naclo und
eine Chaussee von Alt. Chechlau über Radzionkau
nach Schorisgrube erbaue und ferner dem ge.
nannten Kreise das Enteignungsrecht für die
zu der neuen Chausseestrecke von Alt-Chechlau
nach Radzionkau erforderlichen Grundstücke, so-
wie das Recht zur Erhebung eines Chaussee.
geldes auf dieser Straße verliehen worden ist.
SEu
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Nr. 4.
24.
Nr. 4.
24.
Nr. 5.
127.
Nr. 1.