— 10 —
Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende
Erklärung des Königlich Württembergischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten
vom 26. April 1881 ausgewechselt worden, hierdurch zur äöffentlichen
Kenntniß gebracht.
Berlin, den 9. Februar 1882.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
Busch.
(Nr. 8830.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Theil des Bezirks des Amtsgerichts Hannover. Vom 28. Januar 1882.
Auf Grund des §F. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz
Hannover (Gesetz-Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das
Grundbuch im F. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hannover gehörigen Bezirke der
Gemeinden Kaltenweide, Krähenwinkel, Langenhagen, Langenforth,
Forstort Cananohe, Forstort Mecklenheide, Groß-Buck hholz, Klein-Buchholz,
Bothfeld, Schulenburg, Godshorn, Engelbostel, Stöcken,
Leinhausen, Herrenhausen f,Hainholz, Vahrenwald, List und den zu
dem Bezirk desselben Amtsgerichts gehörigen Grundst
Alt-Warmbüchner-Moor
am 1. März 1882 beginnen soll.
Berlin, den 28. Januar 1882.
7 V
Der Justizminister.
Friedberg.
— —