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Für den Umtausch der Aktien sind Staatsschuldverschreibungen der vier-
prozentigen konsolidirten Anleihe anzubieten und zwar:
für je vier Stammaktien Litt. Aà 300 Mark Staatsschuldverschrei-
bungen zum Nominalbetrage von 2 550 Mark,
für je eine Stammaktie Litt. B Serie A à 300 Mark eine Staats-
schuldverschreibung zum Nominalbetrage von 300 Mark,
für je zehn Stammaktien Litt. B Serie B à 600 Mark Staatsschuld-
verschreibungen zum Nominalbetrage von 5 100 Mark,
für je zwei Stammaktien Litt. B Serie C à 3000 Mark Staatsschuld-
verschreibungen zum Nominalbetrage von 5 100 Mark,
für je acht Stammaktien Litt. C à 300 Mark Staatsschuldverschrei-
bungen zum Nominalbetrage von 2700 Mark.
Der Umtausch hat spätestens zu beginnen:
für die Stammaktien Litt. A
am 1. April 1885,
für die Stammeaktien Litt. B
am 1. Oktober 1882,
für die Stammaktien Litt. C
am 1. Oktober 1882.
Bei dem Umtausch der Stammaktien Litt. B Serie A und Litt. C erhalten
die Inhaber derselben gleichzeitig eine baare Zuzahlung von 2/50 Mark pro Aktie.
Es soll jedoch der Staatsregierung freistehen, den Zeitpunkt, an welchem mit
dem Umtausche begonnen werden soll, schon vor den genannten Terminen ein-
treten zu lassen.
Die Bekanntmachung des Angebots erfolgt spätestens 4 Wochen vor dem
Beginn des Umtausches in den Gesellschaftsblättern. Dieselbe ist sechsmal in
Zwischenräumen von einem Monate zu wiederholen. Zu dem Umtausche wird
der Staat eine Frist von mindestens einem Jahr bewilligen.
Den Mitgliedern des Verwaltungsrathes bleibt der Umtausch der von ihnen
gemäß §. 36 der Gesellschaftsstatuten deponirten Aktien, deren Zahl jedoch für die
Folge von zehn auf acht Aktien reduzirt wird, bis zur Beendigung der unten
vorgesehenen Liquidation vorbehalten.
F. 10.
Die Thüringische Eisenbahngesellschaft räumt dem Staate das Recht ein,
zu jeder Zeit das Eigenthum der Thüringischen Eisenbahn mit ihrem gesammten
unbeweglichen und beweglichen Zubehör, insbesondere mit ihrem Betriebsmaterial,
überhaupt mit allen an dem Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn haftenden
Rechten und Verpflichtungen zu erwerben und die Auflösung der Thüringischen