Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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geidde, und zwar durch die Mittellinie desselben. Zur Begrenzung waren die 
andesgrenzsteine Nr. 157 bis 170, abwechselnd auf dem rechten und linken Ufer 
des Baches stehend, errichtet. 
. 2. 
Veränderung der Landesgrenze durch Ausgleich. 
Diese Landesgrenzstrecke von Stein Nr. 158 bis 170 ist in dem für die 
Großgestewitzer Flur ausgeführten Separationsverfahren zur Herstellung besserer 
Vorfluthverhältnisse in der Weise vergradet worden, daß gegen die bisherige durch 
die Mittellinie des alten Ritschkenbachbettes gebildete Landesgrenze vom Königlich 
Preußischen Territorium in der Flur Großgestewitz 0)1035 ha abgeschnitten, da- 
geen dieselbe Fläche von den Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Flurmarkungen 
asekirchemnit::: . .. . .. O,oa40 ha 
und der Flurmarkung Kauerwitz mit ......... ..... . . ... . . . ... XL 
zusammen . . . . O,1oas ha 
der obenerwähnten Flur Großgestewitz wieder zugelegt worden sind. 
Dieser gegenseitige Flächenaustausch hat im Speziellen in folgender Weise 
stattgefunden: 
1. Zugang zum Königlich Preußischen Gebiet. 
a) An Wiesen und altem Grabenareal wurde zugelegt: 
1) aus der Kasekirchener Flur dem 
Plan Nr. 4 des Johann Ernst 
  
Fröhlich und Ehefrau in Groß- O)ros ha Wiese, 
gestewitztz OorE ha CO/oöo „ alte Graben- 
fläche, 
2) aus der Kauerwitzer Flur dem Plan 
Nr. 5 des Christoph Wilhelm Pfaffe 0,0022 = Wiese, 
aus Großgestewit O,ooa4 - EIII 
fläche 
3) dem Plan Nr. 6 des Karl Friedrich O,oi75.- Wiese, 
Jacobi in Großgestewis .. % 4# ék alte Graben- 
fläche 
4) dem Plan Nr. 7 des Johann Gott- 0,ooos -Wiese, 
lieb Rothe in Großgestewitz. .. .. 0ons= # O,oo23 - alte Graben- 
fläche. 
b) Zum neuen Graben wurden verwendet: 
1) aus der Kasekirchener Flur an Plan 0,0170 . Wiese, 
Nr. 4 von Großgestewig Oores 4# éß alte Graben- 
fläche, 
  
Seite . 0 %% ha O/0704 ha 
(Nr. 0493.) 66°
	        
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