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geidde, und zwar durch die Mittellinie desselben. Zur Begrenzung waren die
andesgrenzsteine Nr. 157 bis 170, abwechselnd auf dem rechten und linken Ufer
des Baches stehend, errichtet.
. 2.
Veränderung der Landesgrenze durch Ausgleich.
Diese Landesgrenzstrecke von Stein Nr. 158 bis 170 ist in dem für die
Großgestewitzer Flur ausgeführten Separationsverfahren zur Herstellung besserer
Vorfluthverhältnisse in der Weise vergradet worden, daß gegen die bisherige durch
die Mittellinie des alten Ritschkenbachbettes gebildete Landesgrenze vom Königlich
Preußischen Territorium in der Flur Großgestewitz 0)1035 ha abgeschnitten, da-
geen dieselbe Fläche von den Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Flurmarkungen
asekirchemnit::: . .. . .. O,oa40 ha
und der Flurmarkung Kauerwitz mit ......... ..... . . ... . . . ... XL
zusammen . . . . O,1oas ha
der obenerwähnten Flur Großgestewitz wieder zugelegt worden sind.
Dieser gegenseitige Flächenaustausch hat im Speziellen in folgender Weise
stattgefunden:
1. Zugang zum Königlich Preußischen Gebiet.
a) An Wiesen und altem Grabenareal wurde zugelegt:
1) aus der Kasekirchener Flur dem
Plan Nr. 4 des Johann Ernst
Fröhlich und Ehefrau in Groß- O)ros ha Wiese,
gestewitztz OorE ha CO/oöo „ alte Graben-
fläche,
2) aus der Kauerwitzer Flur dem Plan
Nr. 5 des Christoph Wilhelm Pfaffe 0,0022 = Wiese,
aus Großgestewit O,ooa4 - EIII
fläche
3) dem Plan Nr. 6 des Karl Friedrich O,oi75.- Wiese,
Jacobi in Großgestewis .. % 4# ék alte Graben-
fläche
4) dem Plan Nr. 7 des Johann Gott- 0,ooos -Wiese,
lieb Rothe in Großgestewitz. .. .. 0ons= # O,oo23 - alte Graben-
fläche.
b) Zum neuen Graben wurden verwendet:
1) aus der Kasekirchener Flur an Plan 0,0170 . Wiese,
Nr. 4 von Großgestewig Oores 4# éß alte Graben-
fläche,
Seite . 0 %% ha O/0704 ha
(Nr. 0493.) 66°