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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 5.—— )
(Tr. 9714.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Dezember 1894, betreffend Umgestaltung der
Eisenbahnbehörden.
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A- Ihren Bericht vom 7. Dezember d. J. bestimme Ich, daß am 1. April
1895:
I. die als Anlage a wieder beifolgende „Verwaltungsordnung für die
Staatseisenbahnen“ an Stelle der durch landesherrlichen Erlaß vom
24. November 1879 genehmigten „Organisation der Verwaltung der
Staatseisenbahnen und der vom Staate verwalteten Privatbahnen“
eingeführt wird,
II. die zur Ausführung der bisherigen Organisation eingesetzten Eisenbahn-
direktionen und Eisenbahnbetriebsämter aufgelöst werden,
III. zur Ausführung der neuen Verwaltungsordnung (Nr. D Eisenbahn-
direktionen in Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Cassel, Cöln,
Danzig, Elberfeld, Erfurt, Essen a. Ruhr, Frankfurt a. Main, Halle
a. Saale, Hannover, Kattowitz, Königsberg i. Pr., Magdeburg,
Münster i. Westfalen, Posen, St. Johann-Saarbrücken und Stettin
mit den sich aus der Anlage b ergebenden Bezirken errichtet werden,
IV. das Eisenbahnkommissariat zu Berlin aufgelöst wird.
Zugleich will Ich Sie ermächtigen, etwa künftig erforderlich werdende
Aenderungen der Verwaltungsordnung zu I, insoweit sie nicht grundsätzlicher
Natur sind, zu veranlassen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.
Neues Palais, den 15. Dezember 1894.
Wilhelm.
Thielen.
m den Minister der öffentlichen Arbeiten.
eltt, Samoll. 1895. (Tr. 9.11) 5
Ausgegeben zu Berlin den 21. Februar 1805.