Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 5.—— ) 
(Tr. 9714.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Dezember 1894, betreffend Umgestaltung der 
Eisenbahnbehörden. 
* 
A- Ihren Bericht vom 7. Dezember d. J. bestimme Ich, daß am 1. April 
1895: 
I. die als Anlage a wieder beifolgende „Verwaltungsordnung für die 
Staatseisenbahnen“ an Stelle der durch landesherrlichen Erlaß vom 
24. November 1879 genehmigten „Organisation der Verwaltung der 
Staatseisenbahnen und der vom Staate verwalteten Privatbahnen“ 
eingeführt wird, 
II. die zur Ausführung der bisherigen Organisation eingesetzten Eisenbahn- 
direktionen und Eisenbahnbetriebsämter aufgelöst werden, 
III. zur Ausführung der neuen Verwaltungsordnung (Nr. D Eisenbahn- 
direktionen in Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Cassel, Cöln, 
Danzig, Elberfeld, Erfurt, Essen a. Ruhr, Frankfurt a. Main, Halle 
a. Saale, Hannover, Kattowitz, Königsberg i. Pr., Magdeburg, 
Münster i. Westfalen, Posen, St. Johann-Saarbrücken und Stettin 
mit den sich aus der Anlage b ergebenden Bezirken errichtet werden, 
IV. das Eisenbahnkommissariat zu Berlin aufgelöst wird. 
Zugleich will Ich Sie ermächtigen, etwa künftig erforderlich werdende 
Aenderungen der Verwaltungsordnung zu I, insoweit sie nicht grundsätzlicher 
Natur sind, zu veranlassen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. 
Neues Palais, den 15. Dezember 1894. 
Wilhelm. 
Thielen. 
m den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
eltt, Samoll. 1895. (Tr. 9.11) 5 
Ausgegeben zu Berlin den 21. Februar 1805.
	        
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