Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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Erhebung von Brücken- und Fährgeldern oder sonstigen Verkehrsabgaben vor 
dem Ablaufe der Pachtverträge ausnahmsweise aus der Pacht zu entlassen, wenn 
nach seinem pflichtmäßigen Ermessen die vertragsmäßig zu zahlende Pacht außer 
Verhältniß zu den wirklichen Einnahmen steht. Mit der Ausführung dieses 
seiner Zeit durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichenden Erlasses werden der 
Finanzminister, der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Minister des 
Innern beauftragt. 
Neues Palais, den 31. Dezember 1894. 
Wilhelm. 
v. Boetticher. Frhr. v. Berlepsch. Miquel. Thielen. Vosse. 
Bronsart v. Schellendorff. v. Köller. Frhr. v. Marschall. 
Schönstedt. 
An das Staateministerium. 
(XNr. 9720.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Auchen, Blankenheim, Düren, 
Geilenkirchen, Heinsberg, Malmedy, Bonn, Hennef, Siegburg, Ahrweiler, 
Coblenz, Cochem, Sankt Goar, Kirn, Kreuznach, Mayen, Sinzig, Trar- 
bach, Wiehl, Grevenbroich, Neunkirchen, Bitburg, Trier, Saarburg, Daun 
und Prüm. Vom 22. März 1895. 
A## Grund des §F. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen 
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz-Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im §F. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Aachen gehörige Gemeinde Herzogenrath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Blankenheim gehörige Gemeinde Waldorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Düren gehörigen Gemeinden Jüngers- 
dorf, Nothberg und Wissersheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Geilenkirchen gehörige Gemeinde Teveren, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Heinsberg gehörige Gemeinde Ophoven, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Malmedy gehörigen Gemeinden 
Weywertz, Robertville und Ovifat, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bonn gehörige Gemeinde Roisdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef gehörige Gemeinde Happerschoß,
	        
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