Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

— 434 — 
  
Laufende Nr. 
Steuersatz Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung. vom der 
Hun- 
dert w Stempelabgabe. 
  
— 
d0 
— 
  
sofern nach der Verkehrssitte über die Abtretung 
eine förmliche Urkunde errichtet zu werden pflegt 
und beabsichtigt ist, durch die schriftliche Benach- 
richtigung die Aufnahme einer solchen Urkunde zu 
erseten. Dem Stempel für Abtretungen unter- 
liegen auch Anträge auf Umschreibung vor dem 
1. Oktober 1881 ausgestellter Namenaktien im 
Aktienbuche, falls nicht eine mit dem tarifmäßigen 
Stempel versehene Abtretungsurkunde errichtet ist. 
Der Antrag auf Eintragung der Abtretung 
einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuche 
oder in einem für solche Eintragungen bestimmten 
öffentlichen Bucheee ½%—ddes Betrages der Hypothek 
oder Grundschuld. 
mindestens aber — 1— 
Die Abgabe wird nur erhoben, falls die bean- 
tragte Eintragung in den Grund= oder öffentlichen 
Büchern vermerkt worden ist. 
Die Abgabe wird nicht erhoben, wenn bei der 
Anbringung des Antrages oder innerhalb einer 
mit dem Tage der Zustellung der Aufforderung 
zur Zahlung der Gerichtskosten beginnenden Frist 
von zwei Wochen die Urkunde über die dem An- 
trage zu Grunde liegende Abtretung in Urschrift, 
Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift vorgelegt 
wird. Als eine solche Urkunde ist nur diejenige 
anzusehen, welche die Abtretung so enthält, wie 
sie unter den Betheiligten hinsichtlich des Werthes 
der Gegenleistung verabredet ist. 
Betrifft der Antrag eine Hypothek oder Grund- 
schuld, für welche mehrere Grundstücke haften, so 
wird die Abgabe nur einmal erhoben. 
Wird nach Entrichtung der Abgabe die Urkunde 
über das der Eintragung zu Grunde liegende Ge- 
schäft errichtet, so ist auf den zu dieser Urkunde 
erforderlichen Stempel der für den Eintragungs- 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.