Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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Segenstand der Besteuerung. 
vwvom 
Hun- 
dpdert 
Mark. 
Steuersatz 
Ml. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe. 
  
Laufende Rr. 
  
3) mehr als 300 000 Mark, aber nicht 
mehr als 500 000 Mark beträgt 
4) mehr als 500 000 Mark beträgt.. 
die Erhöhung des Stammkapitals von Ge- 
sellschaften mit beschränkter Haftung, 
falls dasselbe nach der Erhöhung 
1) nicht mehr als 100 000 Mark beträgt 
2) mehr als 100 000 Mark, aber nicht 
mehr als 300 000 Mark beträgt. 
3) mehr als 300 000 Mark, aber nicht 
mehr als 500 000 Mark beträgt. 
4) mehr als 500 000 Mark beträgnt.. 
Wenn jedoch die Zwecke der vorbezeichneten 
Gesellschaften nicht auf den Gewinn der Theil- 
nehmer gerichtet snd . ... 
Beschlüsse über die Erhöhung des Aktien-, 
Grund= oder Stammkapitals (Nachschüsse) sind 
wie Verträge hierüber zu versteuern. 
Wird das Kapital nicht sofort voll eingezahlt, 
so ist der Werthstempel von der jedesmaligen 
Theilzahlung zu entrichten; 
b) die Errichtung einer Kommanditgeselschaft oder 
offenen Handelsgesellschaft sowie Verabredungen 
über den Eintrilt eines neuen Kommanditisten 
oder Gesellschafters in diese Gesellschaften oder 
über die Erhöhung der gemachten Einlage 
e) das Einbringen von nicht in Geld bestehendem 
Vermögen in eine Gesellschaft der unter a be- 
zeichneten Art bei Errichtung derselben oder in 
eine bereits bestehende Gesellschaft dieser Art, 
insoweit zu dem eingebrachten Vermögen un- 
bewegliche im Inlande belegene Sachen oder 
diesen gleichgeachtete Rechte gehören 
(Fr. 9776. 
1/ 
2 
½ 
  
  
  
50 
  
des Stammkapitals) 
wie vor; 
des Betrages, um den das 
Stammkfapital erhöhtist; 
wie vorf 
wie vor; 
wie vor; 
des Entgelts einschließlich 
der auf der Einlage 
ruhenden, auf die Ge- 
sellschaft übergehenden
	        
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