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Gegenstand der Besteuerung.
Steuersatz
vom
Hun-
dert
Mark.
Mi.
Berechnung
der
Stempelabgabe.
8 Laufende Nr.
insoweit zu dem eingebrachten Vermögen un-
bewegliche außerhalb Landes belegene Sachen
oder diesen gleichgeachtete Rechte gehören.
insoweit das eingebrachte Vermögen aus
beweglichen Vermögensgegenständen besteht.
insoweit das eingebrachte Vermögen aus
Forderungsrechten bestett . . . ..
Auf den Werthstempel kommt der nach
den Vorschriften unter a dieser Tarifstelle zu
berechnende Werthstempel in Anrechnung,
wenn das Einbringen des Vermögens in
die Gesellschaft zugleich mit deren Errichtung
oder mit der Erhöhung des Gesellschafts-
vermögens beurkundet wird.
Befreit ist das Einbringen von Nachlaß-
gegenständen in eine ausschließlich von den
Theilnehmern an einer Erbschaft gebildete
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zu den
Theilnehmern einer Erbschaft wird auch der
überlebende Ehegatte gerechnet, welcher mit
den Erben des verstorbenen Ehegatten güter-
gemeinschaftliches Vermögen zu theilen hat;
150
des Werthes der
Passiva und des Werthes
aller sonstigen ausbe-
dungenen Leistungen und
vorbehaltenen Nutzungen
oder, wenn das Entgelt
aus dem Vertrage nicht
hervorgeht, des Werthes
des eingebrachten Ver-
mögens;
des Entgelts einschließlich
des Werthes der ausbe-
dungenen Leistungen und
vorbehaltenen Nutzungen
oder, wenn das Entgelt
nicht aus dem Vertrage
hervorgeht, des Werthes
des eingebrachten Ver-
mögens;
For-
derungen;